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Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich für Verbraucher!

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Köln – Ein Jahr endet und ein neues beginnt – und wie jedes Jahr bringt auch 2018 wieder einige neue Gesetze mit sich. Zehn davon fasst Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, im Folgenden zusammen.

  1. Rentenbezüge steigen
    Entwickeln sich die Löhne und Gehälter wie erwartet weiter, so sollen zum 01.07.2018 die Altersbezüge um knapp drei Prozent steigen. Eine endgültige Entscheidung dazu fällt laut der Deutschen Rentenversicherung im Frühjahr 2018.
  2. Gesetzlicher Rentenbeitrag sinkt
    Experten zufolge können Arbeitnehmer hoffen, dass sie in puncto Rentenbeiträge ein wenig entlastet werden. Zum Jahreswechsel sollen die Beiträge laut der Deutschen Rentenversicherung von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent fallen. Verändert sich nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen, so ist erst im Jahre 2023 wieder mit einer Erhöhung auf 18,7 Prozent zu rechnen.
  3. Hartz IV-Sätze werden erhöht
    Als alleinstehender Hartz IV-Empfänger erhält man ab Januar 7 Euro mehr pro Monat – der Regelsatz erhöht sich zum 01.01.2018 von 409 Euro auf 416 Euro. Auch Paaren stehen in Zukunft 6 Euro mehr pro Monat zur Verfügung, denn hier erfolgt eine Erhöhung von 368 Euro auf 374 Euro.
  4. 500 Euro-Schein wird künftig nicht mehr gedruckt
    Ab Ende 2018 soll der größte Schein unserer Währung nicht mehr gedruckt und ausgegeben werden. Die Europäische Zentralbank hofft so, Terrorfinanzierung und Geldwäsche eindämmen zu können.
  5. Abgabefrist für die Steuererklärung wird verschoben
    Bislang war der 31. Mai des Folgejahres Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Kommendes Jahr verschiebt sich die Frist um zwei Monate auf den 31. Juli. Ebenso erhalten Personen, die einen Steuerberater beauftragen, mehr Zeit für die Abgabe – anstatt vom 31. Dezember des Folgejahres ist nun der 28. Februar Stichtag.
  6. Arbeitslosengeld an der Supermarktkasse
    Zukünftig sollen Arbeitslosengeldempfänger die Möglichkeit haben, sich ihr Geld im Supermarkt oder an der Drogeriekasse bar auszahlen zu lassen, da sämtliche Arbeitsagenturen und Jobcenter bargeldfrei arbeiten möchten. Fraglich ist, wie diese Regelung aufgenommen wird – Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, könnten sich an der Kasse im Super- oder Drogeriemarkt bloßgestellt fühlen.
  7. Strompreise steigen an
    Da es 2018 trotz sinkender Ökostrom-Umlage zu Preiserhöhungen kommen kann, empfehlen Verbraucherschützer, Verträge zu prüfen und nach einem Preisvergleich gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Banken ändern sich
    Ab dem 13. Januar 2018 gelten bedingt durch eine EU-Richtlinie europaweit neue Regelungen für den Zahlungsverkehr. Dementsprechend müssen Banken ihre AGBs anpassen. Eine Neuerung ist beispielsweise die Haftung bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte – hier zahlen Bankkunden nur noch bei Schäden bis maximal 50 Euro.
  9. Alkoholverbot auf regionalen Bahnstrecken
    Die Deutsche Bahn führt ab 2018 ein Alkoholverbot auf den regionalen Strecken in Norddeutschland ein. In der Einführungsphase ist bei einem Verstoß lediglich eine Verwarnung vorgesehen, in Zukunft sollen Vergehen jedoch auch mit Bußgeldern geahndet werden.
  10. Das dritte Geschlecht wird eingeführt
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte zuletzt, dass bis Ende 2018 eine positive Bezeichnung eines dritten Geschlechtes geschaffen werden muss. Der Gesetzgeber muss hier also Neuregelungen aufstellen, die gewährleisten, dass neben „männlich“ und „weiblich“ ein weiteres Geschlecht aufgenommen wird. Beispiele hierfür wären „inter“ oder „divers“.

Quelle: Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte

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