Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetz: Aktueller Stand, Anforderungen und Auswirkungen auf Unternehmen
Das Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetz, auch bekannt als Lieferkettengesetz, stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung verantwortungsvoller Unternehmenspraktiken dar. Es zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, menschenrechtliche Standards und Umweltgesetze entlang ihrer gesamten Lieferketten zu achten. Dieser rechtliche Rahmen ist nicht nur wichtig für den Schutz von Menschenrechten, sondern auch für die Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken.
Aktueller Stand der Gesetzgebung
Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Ab dem 1. Januar 2024 müssen zudem Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG einhalten, während die Schwelle zuvor bei 3.000 Beschäftigten lag.
Im Kontext der Entwicklungen zur Umsetzung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464) wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum ersten Mal am 1. Januar 2026 die Berichte nach dem LkSG und deren Veröffentlichung überprüfen. Obwohl die Einreichung eines Berichts beim BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG auch schon vor diesem Datum fällig waren, wird das BAFA keine Sanktionen für verspätete Einreichungen verhängen, solange der Bericht bis spätestens 31. Dezember 2025 beim BAFA eingereicht wird.
Die Erfüllung der anderen Sorgfaltspflichten gemäß den §§ 4 bis 10 Absatz 1 des LkSG sowie deren Kontrolle und mögliche Sanktionierung durch das BAFA, die gegebenenfalls durch Informationen aus einem Bericht ausgelöst werden können, sind von dieser Regelung bezüglich des Stichtags nicht betroffen.
Expertenmeinungen und Beratung
In diesem Kontext ist die Expertise von Fachleuten unerlässlich. Die Experten von mh2-experts bieten wertvolle Einblicke und Beratung zur praktischen Umsetzung des Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetzes. Sie unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen zu verstehen und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um rechtliche und ethische Standards einzuhalten.
Chancen und Herausforderungen
Unternehmen, die aktiv an der Einhaltung des Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetzes arbeiten, haben die Möglichkeit, ihr Engagement für Menschenrechte und Nachhaltigkeit zu demonstrieren. Dies kann nicht nur das Vertrauen der Kunden stärken, sondern auch zu einer positiven Markenwahrnehmung führen. Allerdings stehen Unternehmen auch vor Herausforderungen wie der Identifikation von Risiken in ihren Lieferketten und der Notwendigkeit, transparente Berichterstattung zu gewährleisten.
Die wichtigsten Anforderungen des Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetzes
1. Risikomanagement
Unternehmen sind verpflichtet, ein Risikomanagement-System einzuführen, um potenzielle Menschenrechts- und Umweltverletzungen in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Das Risikomanagement muss regelmäßig aktualisiert werden, um neuen Herausforderungen und Risiken gerecht zu werden.
2. Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht umfasst eine umfassende Untersuchung der Lieferanten und der Produktionsbedingungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass in ihren Lieferketten keine Menschenrechtsverletzungen, wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, stattfinden. Ebenso müssen sie umweltfreundliche Praktiken fördern und umsetzen.
3. Präventionsmaßnahmen
Im Falle identifizierter Risiken sind Unternehmen verpflichtet, geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Dies kann die Schulung von Lieferanten, die Einführung von Verhaltenskodizes oder die Verbesserung der Transparenz in der Lieferkette umfassen.
4. Berichterstattung
Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichten berichten. Diese Berichterstattung sollte Informationen über identifizierte Risiken, getroffene Maßnahmen und Ergebnisse beinhalten. Die Berichterstattung muss öffentlich zugänglich sein und den Stakeholdern leicht zugänglich gemacht werden.
5. Beschwerdemechanismen
Das Gesetz fordert die Einrichtung von effektiven Beschwerdemechanismen, die es betroffenen Personen ermöglichen, Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltschutzstandards zu melden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass solche Mechanismen zugänglich und wirksam sind.
6. Geltungsbereich
Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ausgeweitet. Dies umfasst die gesamte Lieferkette, einschließlich Tochtergesellschaften und unmittelbare Lieferanten.
Auswirkungen des Gesetzes auf kleine Unternehmen
Das Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetz hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf große Unternehmen, sondern wirft auch einige Herausforderungen und Chancen für kleine Unternehmen auf. Hier sind die wesentlichen Aspekte, die kleine Unternehmen berücksichtigen sollten:
1. Erhöhte Anforderungen an die Dokumentation
Kleine Unternehmen in der Zuliefererindustrie könnten von großen Unternehmen aufgefordert werden, Nachweise über ihre eigenen Praktiken zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu erbringen. Dies könnte eine erhebliche Belastung darstellen, insbesondere für jene, die nicht über die notwendigen Ressourcen oder das Fachwissen verfügen, um umfassende Dokumentations- und Berichtspflichten zu erfüllen.
2. Transparenz und Risikomanagement
Das Gesetz fördert ein höheres Maß an Transparenz in der gesamten Lieferkette. Kleine Unternehmen müssen möglicherweise ihre eigenen Lieferketten und deren Bedingungen besser überprüfen und dokumentieren. Dies kann zusätzliche Schulungen sowie Investitionen in Systeme zur Risikobewertung und -überwachung erfordern.
3. Zugang zu neuen Märkten
Die Einhaltung der Vorgaben des Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetzes kann für kleine Unternehmen auch neue Marktchancen eröffnen. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie menschenrechtliche und umweltpolitische Standards einhalten, können sich als bevorzugte Lieferanten positionieren, insbesondere für größere Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, mit verantwortungsvollen Partnern zusammenzuarbeiten.
4. Compliance-Kosten
Die Implementierung der erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes kann für kleine Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Dies beinhaltet möglicherweise Investitionen in Schulungsprogramme, IT-Systeme zur Überwachung der Lieferkette oder Beratung durch Fachleute.
5. Kollaboration und Netzwerke
Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, sich in Netzwerken oder Initiativen zusammenzuschließen, um Ressourcen und Wissen zu teilen. Kooperationen können helfen, die Kosten für die Einhaltung des Gesetzes zu senken und bessere Praktiken zu entwickeln.
6. Risiken durch Unteraufträge
Wenn kleine Unternehmen als Subunternehmer für größere Firmen tätig sind, könnten sie unter Druck gesetzt werden, ihre eigenen Lieferketten und deren Standards entsprechend den Anforderungen des Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetzes zu überprüfen. Das bedeutet, dass sie nicht nur ihre eigenen Prozesse, sondern auch diejenigen ihrer Lieferanten beobachten müssen.
Fazit
Das Lieferkettenpflichtensorgfaltsgesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren Unternehmensführung. Es bietet sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Unternehmen. Die Unterstützung von Experten kann entscheidend sein, um die gesetzlichen Anforderungen erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig die eigene nachhaltige Ausrichtung zu stärken.
Quelle: ARKM Redaktion