Bonn (ots) – Ob für das angesagte PC-Spiel, Karten für die Lieblingsband oder für größere Anschaffungen wie den Führerschein: Bundesweit nutzen Kinder und Jugendliche die Ferien, um ihr Taschengeld aufzubessern. Aber welche Richtlinien gelten für die Arbeit von unter 18-Jährigen? Welche Jobs sind für welche Altersgruppen geeignet? Und sind die jungen Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle ausreichend versichert?
Das unabhängige Verbraucherportal www.finanzcheck.com erklärt in verständlicher Weise die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), die das Wohlbefinden und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren während der Arbeit sicherstellen sollen.
Überforderung vermeiden
Kinder und Jugendliche unter 18 fallen unter besondere Arbeitsschutzmaßnahmen, wobei es je nach Alter, Schulpflicht und Art der Tätigkeit unterschiedliche Regelungen gibt. „Durch einen Ferienjob wird das eigenverantwortliche Handeln von Kindern und Jugendlichen stark gefördert, jedoch sollte eine Überforderung der jungen Menschen unbedingt vermieden werden“ erklärt Jörn Wolter von finanzcheck.com. „Für die Gesundheit der Jugend ist es wichtig, dass die gesetzlichen Vorgaben für verschiedene Altersgruppen im Bereich Arbeits- und Pausenzeiten sowie zur Art der Arbeit bewusst eingehalten werden.“
Leichte Tätigkeiten sind bereits für Jugendliche ab 13 Jahren mit Genehmigung erlaubt. Für die verschiedenen Altersphasen zwischen 13 und 18 Jahren gibt es jedoch strikte Vorgaben, wie lange pro Tag gearbeitet werden darf.
Was darf mein Kind?
Der Ratgeber „Jobben in Ferien und Freizeit – was darf mein Kind?“ informiert über die gesetzliche Schwelle vom Kind zum Jugendlichen, sowie Arbeitszeiten und Altersgrenzen für die verschiedenen Arbeitseinstufungen vom Zeitungsausträger bis zum Erntehelfer.
Den kompletten Ratgeber finden Sie unter: http://www.finanzcheck.com/index.php?ferienjob
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