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Versorgungsstärkungsgesetz: Apotheker ziehen gemischte Bilanz für Zukunft der Arzneimittelversorgung

Berlin – Zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) ziehen Deutschlands Apotheker nach der heutigen Zustimmung des Bundestages eine gemischte Bilanz. Die Neuregelung des Entlassmanagements an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Bereich sehen sie als Pluspunkt der Reform. „Mit der Neuregelung erhalten Patienten bei ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus ein einheitliches Rezept, das sie selbst in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können, ohne zunächst noch den Hausarzt aufsuchen zu müssen“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das verbessert die Versorgung. Gut ist, dass sich dabei keine rein profitorientierten ‚Rezepthändler‘ einmischen dürfen.“

Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Quellenangabe: „obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände“

Ebenfalls positiv bewertet werden die Antragsrechte der Apothekerschaft im neu geschaffenen Innovationsfonds zur Förderung neuer und sektorübergreifender Versorgungsformen sowie der Versorgungsforschung. Schmidt: „Wenn Apotheker und alle anderen Heilberufe Ideen – zum Beispiel für Modellprojekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten – einbringen können, kann dies der Versorgungsqualität nur dienlich sein. Für Patienten kann man mittel- und langfristig so mehr Versorgungsqualität erreichen.“

Deutliche Kritik übt Schmidt am VSG indes hinsichtlich der Vergütung apothekerlicher Leistungen. „Die Vergütungsreform ist hier im Ansatz stecken geblieben. Zwar hat der Gesetzgeber anerkannt, dass Krankenkassen ihre Zeche zukünftig nicht mehr so einfach prellen können und der Schutz der Apotheken vor ungerechtfertigten Retaxationen besser werden soll. Auch die Festsetzung des Apothekenabschlags auf 1,77 Euro pro abgegebenem Arzneimittel in der GKV ist wie geplant erreicht. Allerdings fehlen ganz entscheidende Reformschritte, und zwar der Rechtsanspruch auf eine regelmäßige Überprüfung des Festhonorars nach einer vernünftigen Methodik und die längst überfällige Anpassung der Vergütung für Rezepturen und Betäubungsmittel. Von diesen Forderungen werden wir auch in Zukunft nicht abgehen“, sagt Schmidt.

Quelle: ots

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