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Was passiert mit dem eigenen Business nach einer Scheidung?

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Eine Trennung von Ehepartnern zieht einige Fragen für die Zukunft nach sich. Um diesen gewachsen zu sein, muss der Liebeskummer zunächst einmal nachlassen. Manche Menschen ziehen sich vom Alltag komplett zurück. Andere sehen gute Chancen für einen Neuanfang und möchten in jedem Fall ihren Ex zurück.

Ist gemeinsamer Grundbesitz vorhanden, stellt sich die Frage, wie dieser sinnvoll aufgeteilt wird. Bei einem eigenen Business, das bisher von dem Paar gemeinsam betrieben wurde, ist es nicht ganz so einfach. Oftmals ist es aufgrund verletzter Gefühle, die Streitigkeiten nach sich ziehen, nicht mehr möglich, dass beide am gleichen Arbeitsplatz tätig sind. Auch wenn die Firma im Alleineigentum von einem der Partner steht und von diesem geführt wird, kann eine Scheidung die Besitzverhältnisse betreffen.

Im Scheidungsfall muss bei zu regelnden Geldangelegenheiten vor dem Familiengericht ein Anwalt hinzugezogen werden. Er steht den Betroffenen nicht nur in Kindes- und Unterhaltsangelegenheiten zur Seite, sondern auch in sämtlichen Vermögensfragen. Um eine Lösung für alle Beteiligten im Bereich der Firma zu finden, kann zudem die Einschaltung einer Unternehmensberatung hilfreich sein.

Im Falle der Scheidung kommt es bei der Verteilung der Firmenanteile auf den Güterstand an.
Bild von rawpixel auf Pixabay

Verteilung von Firmenanteilen im Fall einer Scheidung

Das Familienrecht hält nur selten eine eindeutige Antwort bereit. Die Gerichte treffen jeweils ihre Entscheidungen für die einzelnen Fälle. Grundsätzlich fällt bei der Verteilung von Firmenanteilen der Güterstand ins Gewicht. Unterschieden wird in

  • Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand),
  • Gütergemeinschaft und
  • Gütertrennung.

Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand tritt automatisch ein, wenn die Ehepartner keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen haben. Ist ein Partner Alleineigentümer eines Unternehmens, hat der Nichteigentümer keinen Anspruch auf Firmenanteile. Ist dieses in gemeinsamen Besitz, steht jedem Gatten die Hälfte zu. Möchte eine Seite die komplette Übernahme, kann diese in den meisten Fällen ausschließlich über eine Ausgleichszahlung an den ehemaligen Ehegatten erfolgen.

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft beinhaltet unterschiedliche Arten der Vermögensmassen. Sie kann durch eine ausdrückliche Vereinbarung im Ehevertrag begründet werden. Es gibt sowohl das Sonder- und Vorbehalts- als auch das Gesamtgut beider Partner. Über ersteres kann ein Ehegatte frei verfügen, handelt es sich um Gegenstände, die ihrem Wesen nach nicht durch Rechtsgeschäfte übertragbar sind. Dazu gehören Rechte an einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit oder an einem Nießbrauch oder Anteile an einer Personengesellschaft. Grundsätzlich gilt, dass das gesamte Vermögen einschließlich eines Unternehmens oder Betriebes im gemeinsamen Besitz ist. Beide Partner haben Anspruch auf die Hälfte der Anteile, gleich wer die Firma gegründet hat.

Gütertrennung

Ist Gütertrennung vereinbart, bleibt der Vermögensbesitz beider Ehepartner voneinander getrennt. Sie können diesen weiterhin selbständig verwalten und frei darüber verfügen. Sicherheit für den Schutz vor Schaden an der eigenen Firma gibt es jedoch nicht. Es müssen zunächst die Eigentumsverhältnisse des Unternehmens betrachtet werden. Wurde es zusammen gegründet und steht im gemeinsamen Besitz, haben beide Seiten einen Anspruch auf die Firmenanteile. Es fallen automatisch verschiedene Posten aus der Gütertrennung, die dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet werden oder einer gemeinsamen Verpflichtung angehören. Ist während der Ehe die Übertragung eines Anteiles an den Partner beabsichtigt, sollte eine automatische Rückübertragung im Falle einer Scheidung festgelegt werden. Sonst bleibt das Miteigentum bestehen und eine Ausgleichszahlung wird fällig.

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25 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema eigenes Unternehmen bei Scheidung. Gut zu wissen, dass bei einer Zugewinngemeinschaft dem Nichteigentümer keine Firmenanteile zustehen. Ich erwäge, die Scheidung einzuleiten und wollte mich mal informieren, was die Folgen wären. Ich werde mal einen Anwalt zu den Details befragen.

  2. Vielen Dank für diesen Text darüber, was mit der Gütergemeinschaft passiert, wenn man sich scheiden lässt. Ein Freund lässt sich von seiner Frau scheiden und weiß nicht genau, was mit dem ganzen Besitz passieren wird. Ich wusste nicht, dass das Familienrecht nur selten eine eindeutige Antwort bereit hält.

  3. Gut zu wissen, was mit dem eigenen Business passieren kann, wenn es zu einer Scheidung kommt. Ich kann mir vorstellen, dass es nicht immer so einfach ist. Ich hoffe, dass der Staat diesbezüglich für die verschiedensten Situationen gute Lösungen findet.

  4. Es ist gut zu wissen, dass der gesetzliche Güterstand in manchen Fällen automatisch eintritt. Eine gute Freundin von mir lässt sich gerade scheiden und steht auch vor der Frage der Verteilung der Firmenanteile. Sie hat auch erst vor kurzem einen Anwalt für Scheidungsrecht engagiert, hoffentlich nicht zu spät.

  5. Ich möchte mich scheiden lassen. Schön zu wissen, dass die Zugewinngemeinschaft automatisch eintritt, wenn keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Nun werde ich mir einen Anwalt für Familienrecht nehmen.

  6. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Anwalt wegen dem Kindesunterhalt. In diesem Kontext ist es auch interessant zu erfahren. Dabei ist es gut zu wissen, dass Gerichte immer individuelle Entscheidungen treffen. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  7. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag! Meine Schwester hat ein gemeinsames Business mit Ihrem Partner gestartet. Er wollte unbedingt als Alleineigentümer des Unternehmens eingetragen werden. Sie hat sich nicht informiert, dem zugestimmt und nun nach Jahren folgte die Scheidung. Sie hat genauso viel in die Firma reingesteckt wie er. Es gab leider auch keine weitere Vereinbarung. Es ist richtig, dass Sie als Nichteigentümer keinen Anspruch auf Firmenanteile hat. Das ist leider bitter! Es ist immer gut und auch wirklich wichtig, einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren und im Falle einer Scheidung vorab eine Vereinbarung zu treffen.

  8. Mein Mann und ich möchten uns scheiden lassen. Gut zu erfahren, dass unser gemeinsames Business vom Güterstand abhängig ist. Am besten frage ich hier meinen Anwalt für die Scheidung.

  9. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einer Anwaltskanzlei für Familienrecht. Dabei ist es gut zu wissen, dass die Besitzverhältnisse eines Businesses durch eine Scheidung stark beeinflusst werden.

  10. Ich denke auch, dass man nach der Scheidung nicht mehr zusammen Arbeiten kann. Vielen Dank, für die Aufklärung über Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Ich kenn mich damit nicht aus, aber mein Bruder lässt sich gerade scheiden. Er wird jetzt aber auch bald zum Rechtsanwalt gehen.

  11. Vielen Dank für den Artikel! Mein Mann und ich wollen uns leider scheiden lassen, haben aber ein Geschäft zusammen. Daher ist es gut zu wissen, dass beide Hälfen sowohl bei der Gütergemeinschaft, als auch bei der Gütertrennung einen Anspruch auf ihre Teile haben. Ich hoffe, mein Scheidungsanwalt kann mir das nochmal genauer erklären.

  12. Gut zu wissen, was mit einem Business nach einer Scheidung passieren kann. Man sollte sich im besten Falle immer absichern. Im schlimmsten Fall hilft ein Rechtsanwalt fürs Familienrecht aus.

  13. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Dabei ist es gut zu wissen, dass gemeinsamer Grundbesitz nach einer Scheidung auch gerecht aufgteilt werden muss. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  14. Bei uns ist die Gütergemeinschaft durch Vereinbarung im Ehevertrag begründet worden. Meine Ehe läuft derzeit nicht sehr gut. Deshalb mache ich mir deswegen Sorgen.

  15. Interessant, dass bei einer Gütergemeinschaft beide Partner Anspruch auf die Hälfte der Anteile haben, gleich wer die Firma gegründet hat. Ich kann mir vorstellen, dass es hier zu vielen Konflikten kommt. Muss man sich dann bei Streitfragen an einen Rechtsanwalt für Familienrecht oder Unternehmensrecht wenden?

  16. Gut zu wissen, was mit dem Business nach einer Scheidung passiert. Ich kann mir vorstellen, dass es kompliziert wird, wenn beide das Unternehmen führen. Da hilft wohl nur ein Anwalt für Scheidungen.

  17. Das ist ein sehr interessanter Artikel zur Scheidung und Business gewesen. Ich habe mir bereits einige Beiträge dazu durchgelesen. Vielen Dank, jetzt habe ich genug Wissen zu diesem Thema gesammelt.

  18. Mein Onkel ist derzeit auf der Suche nach einem Fachanwalt für Familienrecht. Dabei ist es gut zu wissen, was mit einem Business nach einer Scheidung passiert. Ich hoffe, dass er einen passenden Anbieter finden wird.

  19. Meine Frau lässt sich von mir schieden. Unser Business wurde von uns beiden als Paar gemanagt. Jetzt weiß ich nicht genau, wie es weitergehen soll.

  20. Mein Mann und ich werden uns scheiden lassen. Wir haben ein gemeinsames Unternehmen und es ist gut zu wissen, wie man die Gütertrennung vornimmt. Zum Glück haben wir einen Anwalt für Familienrecht gefundener uns hier unter die Arme greifen kann, damit mein Mann und ich uns weiter im Guten scheiden können.

  21. Wir haben zusammen eine Firma gegründet. Leider haben wir andere Lebenspläne und lassen uns scheiden. Jeder hat also Anspruch auf Firmenanteile? Wir werden auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.

  22. Ich war mir nicht sicher, ob das ein Fall für einen Rechtsanwalt für Familienrecht ist. Dieser Artikel hat mir Klarheit gebracht. Auch wie Vermögen aufgeteilt wird, finde ich hier gut umrissen. Es ist gut, dass solche Informationen inzwischen einfach zu bekommen sind. In diesem Fall danke sehr für den Artikel.

  23. Dass eine Trennung von Ehepartnern einige Fragen für die Zukunft nach sich zieht, stimmt wohl. Gerade als Firmeninhaber ist es gut zu wissen, dass mangels sonstiger Vorkehrungen die Zugewinngemeinschaft herrscht. Mein Bruder hat sich leider entschlossen, bald die Scheidung einzureichen, und diesbezüglich einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren. Ich hoffe, er hat bereits im Vorfeld der Hochzeit die richtigen Entscheidungen getroffen, und erlebt jetzt kein blaues Wunder.

  24. Vielen Dank für diesen Artikel zum Geschäft bei einer Scheidung. Gut zu wissen, dass eine Gütergemeinschaft nur durch Ehevertrag begründet werden kann. Ich werde einen Ehevertrag erstellen lassen, weil wir uns das so wünschen.

  25. Vielen Dank für diesen Beitrag. Meine Ehefrau und ich wollen uns scheiden lassen. Nun müssen wir überlegen, wie es mit der gemeinsamen Firma weitergeht. Dazu werden wir einen Beratungstermin bei einem Anwalt vereinbaren.

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