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Wann der Arbeitgeber Ihnen die fristlose Kündigung aussprechen kann und was Sie dagegen tun können

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Normalerweise kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten nicht einfach so ohne Weiteres entlassen. Wer schon länger als ein halbes Jahr in einem Unternehmen oder einer Institution arbeitet, genießt einen gewissen Kündigungsschutz. Dennoch gibt es auch hier Fallstricke, die Sie kennen sollten, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen.

Vorsicht: Kündigungsfalle- Diese Verhalten können zu einer fristlosen Kündigung führen

Ein Arbeitgeber braucht immer einen handfesten Kündigungsgrund, wenn er den Angestellten entlassen will. Aber wie so oft, steckt die Tücke im Detail und schon mancher, der während seiner Arbeitszeit ahnungslos im Netz gesurft ist, hat seine Kündigung dafür erhalten, denn privates Surfen auf Kosten des Arbeitgebers ist ein anerkannter Kündigungsgrund. Auch Schummeleien bei der Zeiterfassung, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel nicht richtig ausgestempelt hat oder wenn er in der Arbeitszeit privaten Beschäftigungen, wie Einkäufen nachging und diese indirekt seinem Arbeitgeber in Rechnung stellt. Daher sollten Sie als Angestellter sehr genau die Fakten über anerkannte Kündigungsgründe kennen.

Ganz einfach ist der Vorgang der Kündigung jedoch nicht, denn der Arbeitgeber hat auch den Arbeitnehmern gegenüber gewisse Verpflichtungen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen. Daher kommt in der Regel vor der Kündigung eine Abmahnung, das heißt, eine schriftliche Verwarnung das Fehlverhalten betreffend.

Was tun, wenn die Kündigung ausgesprochen wurde?

Für eine Kündigung muss ein triftiger Grund vorliegen.
Foto: Bildarchiv ARKM

Wenn es zu der Kündigung gekommen ist, und Sie das Schreiben, dass Sie fristlos entlassen werden auf Ihrem Schreibtisch vorfinden, ist noch nicht alles verloren. Sie sollten nur zügig tätig werden und sich über Ihre Rechte in einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht informieren. Dies sollte innerhalb der Frist von drei Wochen geschehen, am besten umgehend. Man hat als Arbeitnehmer nämlich die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber zu erheben. Achtung: Wenn Sie diese Frist versäumen wird die Kündigung rechtskräftig und wirksam. Dann haben Sie die Möglichkeit verloren, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen, Sie können nicht mehr über die Kündigungsgründe streiten und eine Abfindung können Sie auch nicht mehr geltend machen. Übrigens gilt die wichtige Frist von drei Wochen auch dann, wenn Sie erkrankt sind oder wenn Sie sich im Urlaub befinden. Die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt, da die Kündigung Ihren Briefkasten erreicht.

Es sollte zunächst geprüft werden, warum Sie gekündigt wurden und ob die Kündigung rechtmäßig ist. Wenn ein unwirksamer Grund gefunden wurde, kann es sein, dass die Kündigung anfechtbar wird und sogar für unwirksam erklärt werden kann. In jedem Falle bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer aber, dass Sie sich künftig ganz besonders vorsichtig an Ihrem Arbeitsplatz verhalten, denn Sie können davon ausgehen, dass Ihr Verhalten dann noch stärker im Fokus des Arbeitgebers ist.

Wenn die Kündigung rechtswirksam ist und auch Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht keine Fehler bei der Kündigung aufdecken konnte, sollten Sie Ihre weiteren Vorgehensschritte sorgfältig planen. Um eine große finanzielle Belastung zu vermeiden, die durch Rechtsstreitigkeiten schnell entstehen, sollten Sie schon rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen finanzielle Unterstützung bei einem Rechtsstreit, so dass Sie sich in Ruhe und sorgenfrei mit der Hilfe einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht um Ihre Rechtslage kümmern können.

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