Vermischtes

Arbeitszeugnisse und ihre Eigenheiten

ARKM.marketing

Sobald ein Arbeitsverhältnis beendigt wird, stehen dem ehemaligen Arbeitnehmer rechtlich eine Reihe von unterschiedlichsten Papieren zu. Das vermutlich bekannteste davon dürfte das Arbeitszeugnis sein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dieses Formular auszugeben. Vor allem unter der Annahme, dass ein längerfristiges Verhältnis bestanden hat, wird dem Zertifikat eine höhere Bedeutung beigemessen. In solchen Fällen nämlich ist es weitaus aussagekräftiger. Schließlich kann dieses Zeugnis eine entscheidende Rolle bei weiteren Bewerbungen spielen.
Natürlich stellt die Beurteilung einen wesentlichen Faktor dar, der unter Umständen sogar über einen neuen Job entscheiden kann. Trotzdem sollten sich Mitarbeiter von weniger guten Noten nicht unterkriegen lassen. Wichtiger ist es hingegen, die Aussagen auf Formalitäten und Sachlichkeit hin zu überprüfen. Anhand einer Checkliste, die bei Haufe zu finden ist, lässt sich die Richtigkeit der Arbeitszeugnisse auch von Laien kontrollieren. Es sollen im folgenden essenzielle Aspekte und Inhalte angesprochen werden.

Mitsprache des Arbeitnehmers ist möglich

2021-01-20-Arbeitszeugnisses
Bild von Sozavisimost auf Pixabay.

Anders als die meisten Arbeitnehmer vermuten würden, ist es beim Arbeitszeugnis durchaus möglich, selbst Einfluss auf die darin enthaltenen Formulierungen zu nehmen. Mitarbeiter müssen also nicht per se akzeptieren, was ihnen der Chef unterstellt. Damit eine direkte Intervention allerdings gelingt, müssen sich der Arbeitnehmer frühzeitig um die Vorlage des Zeugnisentwurfes bemühen. Nur dann kann mit dem Vorgesetzten konstruktiv diskutieren werden, was in die Urkunde mit einfließen soll.

Auch die Form zählt

Neben dem bereits angesprochenen Punkt ist auch die äußere Form des Arbeitszeugnisses bedeutsam. Damit ist gemeint, dass Dinge wie Firmenbriefbogen, das Adressfeld, das Ausstellungsdatum oder der Grund des Ausscheidens allesamt korrekt erfasst sind. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Zeugnis rechtskräftig. Darüber hinaus sind Tippfehler und grammatikalische Ungereimtheiten, die durchaus vorkommen können, nicht akzeptabel. Die genannten Blickwinkel mögen teilweise pingelig erscheinen, müssen aber genau berücksichtigt sein.

Aufgaben und Tätigkeiten

Empfänger eines Arbeitszeugnisses sollten untersuchen, ob die von Ihnen ausgeführten Tätigkeiten richtig vermerkt sind. Welche Position haben oder hatten sie also im Unternehmen? Übernahmen sie vielleicht sogar Führungsaufgaben? Im Falle einer jahrelangen Beschäftigung innerhalb einer Firma, ist es wahrscheinlich, dass Sie befördert wurden oder unterschiedliche Bereiche durchlaufen haben. Auch dies sollte im Zeugnis berücksichtigt sein.

Bewertung und Beurteilung

Überdies sollten ein Arbeitszeugnis Bemerkungen über die persönlichen Arbeitspräferenzen und Arbeitsresultate des Arbeitnehmers wiederfinden. Dies muss in einer ordentlich zusammengestellten Beurkundung zwingend inhärent sein. Zur besseren Klarstellung sei gesagt, dass der Begriff des Arbeitsresultates vornehmlich die Qualität der Tätigkeiten beschreibt. Dazu gehören auch Tempo und Termingerechtigkeit.

Am Bedeutsamsten ist für den Adressaten des Arbeitszeugnisses ist die abschließende Leistungsbewertung. Hier wird die gängige Notenskala verwendet. Arbeitnehmer, die mit gut oder gar sehr gut abschließen möchten, müssen im Zweifelsfall glaubhaft machen können, weshalb sie besser als der Durchschnitt sind. Im Gegenzug gilt jedoch für Einschätzungen unterhalb der Note befriedigend, dass der Vorgesetzte begründen muss, aus welchem Grund ein Mitarbeiter schlechter gewesen ist als die Vergleichsgruppe.

ARKM.marketing

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich willige ein, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular gemäß Ihrer Datenschutzerklärung erfasst und verarbeitet werden. Bitte beachten: Die erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@sor.de (Datenschutzbeauftragter) widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"