telegate siegt in den beiden ersten Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG
Planegg-Martinsried, 19. Juli 2012 – Die Tochtergesellschaften der telegate AG gewinnen in den beiden ersten Klagen den Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom AG um Schadenersatz wegen überhöht in Rechnung gestellter Datenkosten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtzulassungsbeschwerden der Deutschen Telekom in den beiden Schadenersatzprozessen der Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG abgewiesen. Die am 13. April 2011 ergangenen Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen des OLG Düsseldorf VI U 1/11, VI U 6/11) sind rechtskräftig. Die Deutsche Telekom ist damit zum Ersatz des Schadens aufgrund überhöhter Datenkosten von insgesamt rund 47 Mio. Euro inklusive Prozesszinsen an telegate verpflichtet. Der Liquiditätszufluss aus beiden Klagen vermindert sich noch um Steueraufwendungen und erfolgsabhängige Zahlungen. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Abweisung Signalwirkung auf die noch ausstehende Entscheidung in der Klage der telegate AG hat. Hier hatte das OLG Düsseldorf im Juni 2011 dem Unternehmen 41,3 Mio. Euro zuzüglich Prozesszinsen zugesprochen.
Zur Prozesshistorie: Die telegate AG und ihre Tochtergesellschaften datagate GmbH sowie telegate MEDIA AG haben die Deutsche Telekom in drei Teilprozessen auf Schadenersatz wegen überhöht in Rechnung gestellter Datenkosten in den Jahren 1997-2004 in Höhe von insgesamt 86,7 Mio. Euro inklusive vorgerichtlicher Zinsen verklagt. Das OLG Düsseldorf hatte bereits im Jahr 2007 in allen drei Verfahren Urteile zugunsten von telegate erlassen. Die Urteile wurden 2009 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben und an das OLG Düsseldorf zur weiteren Verhandlung zurückverwiesen. Dieses hatte in den zwei Klagen der Tochtergesellschaften datagate GmbH (Az VI U1/11) sowie telegate MEDIA AG (Az VI U6/11) am 13. April 2011 Urteile zugunsten von telegate verkündet. Die Klage der telegate AG (Az VI U2/11) wurde am 8. Juni 2011 vom OLG weitgehend positiv für telegate entschieden.
Elio Schiavo, Vorstandsvorsitzender telegate AG, kommentiert: ‚Endlich hat der Bundesgerichtshof die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf und damit auch unsere Rechtsauffassung endgültig bestätigt. Damit nimmt eine nun schon acht Jahre andauernde juristische Streitigkeit ein für uns gutes Ende. Wir sehen außerdem eine positive Signalwirkung der heutigen Entscheidung auf die noch ausstehende Klage der telegate AG sowie die weitergehenden Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG, die wir mit guten Erfolgsaussichten weiter vorantreiben werden.‘
In zwei weiteren Schadenersatzklagen (LG Köln, AZ 87 O 7/06, LG Köln AZ 81 O 332/06) fordern telegate und das Tochterunternehmen telegate MEDIA AG Ersatz des durch die missbräuchlich überhöhten Datenkosten verursachten weiteren Schadens in Höhe von bis zu 108 Mio. Euro von der Deutschen Telekom.