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Berlin (ots) – Nur noch bis zum Jahresende kann ein komplettes Jahreseinkommen steuerfrei gestellt werden. Dann soll eine nur wenigen Insidern bekannte Steuerlücke vom Gesetzgeber geschlossen werden.
„Die geschickte Nutzung des negativen Progressionsvorbehalts ist eine der letzten großen Lücken im Einkommensteuerrecht“, bestätigt Dr. Fred Schwarz. Der Steuerprofi der Beratungsgesellschaft „schwarz cie.“ (www.schwarzcie.com) mahnt zur Eile: „Es bleiben nur noch wenige Wochen, um zu agieren. 2013 ist Schluss, dann wird der Gesetzgeber der von vielen Top-Verdienern genutzten Steuerstrategie den Garaus machen.“
Der ehemalige Koordinator eines Finanzamtsbezirks beschäftigt sich schon seit Jahren erfolgreich mit ‚Progressionsmodellen‘: „Wir betreuen zur Zeit bundesweit mehrere Mandanten, bei denen es um Einkommen in Millionenhöhe geht.“
Die Steuerstrategie ist absolut legal und basiert auf einer spektakulären Gesetzeslücke. Der Deutsche Bundesrat bestätigte am 6. Juli 2012: „Die möglichen Steuerausfälle in den bislang bekannt gewordenen Fällen belaufen sich auf ca. 300 Millionen Euro.“
Die Schlagzeile der Düsseldorfer Wirtschaftswoche: „Arques-Gründer mit spektakulärem Gold-Deal“, deckte auf: Peter Löw, bekannt für aggressive Unternehmenssanierungen, verkaufte seine Arques-Anteile für 80 Millionen Euro und neutralisierte den Veräußerungsgewinn durch den Kauf von vier Tonnen Gold in London. Letzterer führte aufgrund der bestehenden Steuervorschriften zu einem Auslandverlust. Durch Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien neutralisierte dieser den gesamten deutschen Veräußerungsgewinn.
Der Gesetzgeber sucht verzweifelt nach einem Ausweg. „Doch alle bisherig diskutierten Gegenmaßnahmen, widersprachen entweder EU-Recht oder waren verfassungswidrig“, bestätigt der Langenfelder Rechtsanwalt und Steuerberater Nikolaus Luntscher. „Soweit es sich um Variationen des Modells handelt, konnten diese noch nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen verhindert werden“, musste die Bundesregierung am 16. Mai 2012 zugeben.
Diese effektive Nutzung des negativen Progressionsvorbehalts kann auf alle Einkunftsarten angewendet werden und ist besonders interessant für hohe Einkommen (Arbeitseinkommen, Aktiengeschäfte, Veräußerungsgewinne etc.).
Da der Gesetzgeber Gegenmaßnahmen plant, muss damit gerechnet werden, dass für das Veranlagungsjahr 2013 die Brechstange angesetzt wird. Ausführlich: www.schwarzcie.com
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/106766/2333316/terminsache-2012-steuerfreistellung-fuer-alle-einkunftsarten/api