KfW und BMVBS erweitern KfW-Förderangebot für die energetische Gebäudesanierung im kommunalen und sozialen Bereich
Frankfurt (ots) –
– Ausweitung des Förderangebots auf Rathäuser und Vereinsgebäude – Zahl der förderfähigen Gebäude verdoppelt sich – Ziel: Sanierungsstau abbauen und Energieeinsparung fördern
Zum 01.04.2011 verbessern die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Förderung von energetischen Sanierungsvorhaben bei Nichtwohngebäuden im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur. War dieses mit Bundesmitteln zinsverbilligte Kreditangebot bisher auf Schulen, Kindergärten und andere Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit beschränkt, kann künftig auch die energetische Sanierung von Rathäusern, Behindertenwerkstätten, Vereinsgebäuden, Theatern sowie anderen Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen finanziert werden. Die Zahl der förderfähigen Gebäude wird sich dabei gegenüber dem aktuellen Stand in etwa verdoppeln. Im Vergleich zum vergangen Jahr (KfW-Kreditzusagen in diesem Bereich ca. 115 Mio. EUR) wird deshalb mit einem deutlichen Anstieg der Kreditnachfrage gerechnet.
“Ziel dieser Verbesserung ist es, den Sanierungsstau bei Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur abzubauen. Wir wollen gleichzeitig die Emission von Treibhausgasen verringern und einen Beitrag zur Einsparung von Energiekosten leisten. Gerade in Zeiten einer angespannten Finanzsituation in vielen Kommunen kommt das Engagement dabei neben dem Klimaschutz der kommunalen Handlungsfähigkeit zu gute”, sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Gefördert werden Sanierungsvorhaben, die das energetische Niveau der Gebäude deutlich verbessern. Dabei gilt der Grundsatz “Je höher der erreichte energetische Standard, desto attraktiver die KfW-Förderung”. Der Kreditnehmer kann dabei selbst entscheiden, ob er eine Sanierung zum KfW Effizienzhaus 85 (Energiebedarf des Gebäudes: max. 85 % des Höchstwerts für einen vergleichbaren Neubau), zum KfW Effizienzhaus 100 (Energiebedarf des Gebäudes muss dem Höchstwert eines vergleichbaren Neubaus entsprechen) oder Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung, Heizungserneuerung) durchführt.
Die Eckpunkte im Überblick:
Zwei Förderprogramme:
1. Energieeffizient Sanieren – Kommunen
Direktkredite der KfW für Kommunen, deren Eigenbetriebe und Gemeindeverbände.
2. Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung
Finanzierung von gemeinnützigen Organisationen, inkl. Kirchen, im Bankdurchleitungsverfahren. Der Kredit wird bei der Hausbank des Investors beantragt.
Verwendungszweck:
Investitionsfinanzierung für die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt wurden.
Kredithöhe/Laufzeit/Zinsfestschreibung:
Abhängig von der Art des Vorhabens werden zinsgünstige Kreditmittel von max. 600 EUR/m2 (KfW Effizienzhaus 85), 350 EUR/m2 (KfW Effizienzhaus 100) bzw. 50 EUR/m2 (je Einzelmaßnahme) zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre, bei maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen. Die Zinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben und während dieses Zeitraums vom Bund verbilligt.
Service: Die aktuellen Zinskonditionen und weitere ausführliche Informationen sind im Internet unter www.kfw.de oder über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77 abrufbar.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/41193/2015759/kfw/api