Frankfurt am Main (ots) – Die Helaba Landesbank Hessen-Thüringen hat aus formal-technischen Gründen den Stresstest der European Banking Authority nicht bestanden. Ursache hierfür ist, dass die EBA keine materielle, sondern eine rein formale, auf den Stichtag 30. September 2011 abstellende Messlatte anlegt. Dies führt dazu, dass die Helaba trotz aller zwischenzeitlich bereits vollzogenen Maßnahmen die Kapitaleinlagen des Landes Hessen im Volumen von 1,92 Mrd. Euro zum Stichtag 30. September nicht als hartes Kernkapital ausweisen darf. Das bedeutet formal-technisch, dass die Bank – gemessen an der Vorgabe von 9 Prozent Core Tier 1-Capital – eine “Unterkapitalisierung” in Höhe von 1,497 Mrd. Euro ausweisen muss. Diese technische Kapitallücke entsteht ausschließlich dadurch, dass die Behörde die stillen Einlagen des Landes Hessen in Höhe von 1,92 Mrd. Euro zum Stichtag 30. September nicht anerkannt hat. Dies wird allerdings zum 30. Dezember 2011 der Fall sein. Die Helaba ist der Weisung der Aufsicht gefolgt und hat dieses Kernkapital im EBA-Meldebogen unter der Rubrik “Hybrid instruments not subscribed by government” ausgewiesen. Unter Einschluss dieses Kernkapitals verfügt die Helaba zum 30. September 2011 über eine harte Kernkapitalquote von 9,8 Prozent. Es besteht daher materiell kein Rekapitalisierungsbedarf, kein Euro Eigenkapital muss zusätzlich zugeführt werden.
Die Landesbank Hessen-Thüringen und das Land Hessen haben alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, die stillen Einlagen des Landes Hessen in Kapitaleinlagen zu überführen, die die Voraussetzungen des Core Equity Tier I (CET 1)-Capital erfüllen. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen wurden am 31. Oktober 2011 zwischen den Vertragsparteien paraphiert und der BaFin und der Deutschen Bundesbank zugeleitet.
Verwaltungsrat und Trägerversammlung der Landesbank Hessen-Thüringen haben am 24. November 2011 den Verträgen über die Anpassung der stillen Einlagen an CET 1-Capital zugestimmt. EU-Wettbewerbskommissar Almunia hat in einem Gespräch am 29. November 2011 dem Hessischen Finanzminister Dr. Schäfer mitgeteilt, dass die EU-Kommission bei den vertraglichen Maßnahmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken (“no state aid”) sieht und diese alle Voraussetzungen für den Private Market Investor Test erfüllen.
Nach der erforderlichen Zustimmung der Bank-Gremien und nachdem die aufsichtsrechtlichen und beihilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen, erlangt die Anpassung der stillen Einlagen zum 30. Dezember 2011 Rechtsverbindlichkeit. Für die Helaba besteht deshalb zum Stichtag 30. September 2011 kein materieller, sondern allein ein technischer Rekapitalisierungsbedarf, der mit Inkrafttreten der Verträge über die Anpassung der stillen Einlagen automatisch gedeckt wird.
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