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Gesetzentwurf behindert wirtschaftliche Entwicklung

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Ahrensburg – Koalitionsvertrag abarbeiten: Nach diesem Motto agiert Andrea Nahles in der aktuellen Legislaturperiode und hat mit unterschiedlichen Baustellen zu kämpfen. Doch nicht immer funktioniert das Prinzip des Abhakens: Gerade beim Thema Leiharbeit und Werkverträge hagelte es im vergangenen Jahr Kritik. Die Ministerin besserte nach und will am 9. März 2016 eine überarbeitete Fassung vorlegen. Doch kann der Entwurf Kritiker beruhigen? Während Gewerkschaften und Verbände die Änderungen akzeptabel finden, bleibt die Zeitarbeitsbranche skeptisch. „Die Forderungen der Ministerin stehen der wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands im Weg“, meint auch Thomas Rehder, Geschäftsführer des Personaldienstleister iperdi Holding Nord GmbH.

Quelle: Borgmeier Public Relations
Quelle: Borgmeier Public Relations

Was bisher geschah

Im Herbst 2015 stand das Thema „Werkverträge“ auf der Agenda der SPD-Arbeitsministerin. Zuvor hatte sie bereits erfolgreich den Mindestlohn eingeführt und die Rente reformiert. Beim Thema Werkverträge erhielt die Politikerin jedoch Gegenwind. Beim Arbeitsmodell „Werkvertrag“ werden, im Gegensatz zu Personaldienstleistern, die Arbeitskräfte vermitteln, Leistungen verliehen. Das grundsätzliche Problem liegt darin, dass solche Verträge häufig dazu genutzt werden, Löhne niedrig zu halten. Ziel ist es, rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zulasten von Arbeitnehmern zu verhindern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Transparenz und Regulierung. Das heißt: Werkverträge sollen möglichst stark kontrolliert werden und somit keine Angriffsfläche für Vertragsmissbrauch bieten. Frau Nahles‘ hochgesteckter Anspruch ist es also, das allgemeine Lohndumping in Deutschland zu erschweren. „Der große Haken an der Reform insgesamt ist jedoch, dass Werkverträge und Zeitarbeit nahezu gleichgesetzt werden. Eine ‚Verteufelung‘ der Branche ist irreführend und realitätsfern“, so Rehder. Diese Gleichsetzung ist riskant: Bereits jetzt unterliegen Personaldienstleister den gleichen gesetzlichen Auflagen wie alle Arbeitgeber – anders als Vermittler von Werkverträgen. Auch aus der Union und Arbeitgeberverbänden war die Kritik deutlich: „Überreguliert“ „unpraktikabel“ und „bürokratisch“ waren dabei die häufigsten Adjektive. Den Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, bildete das Veto der Kanzlerin: Die Ministerin musste nachbessern.

Ist die Kritik angekommen?

Im März soll ein neuer Entwurf die Kritiker milde stimmen. So wich der bisherige Kriterienkatalog, der selbst vielen Anbietern rechtmäßiger Werkverträge als unmöglich erschien, einer allgemeinen Definition des Arbeitnehmerbegriffs. An der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und dem Equal-Pay nach 9 Monaten für Arbeiter von Personaldienstleistern ändert die Nachbesserung jedoch nichts. Zudem gibt es bereits jetzt Personaldienstleister, wie iperdi, die ohne gesetzliche Bestimmungen auf faire Behandlung setzen. „Dadurch, dass an dieser Regelung festgehalten wird, geht der Entwurf weiterhin über den Koalitionsvertrag hinaus“, sagt Rehder. Er kritisiert vor allem, dass der Vergleichslohn, an dem sich die Gleichstellung orientiert, im Entwurf nicht definiert ist und somit vom Arbeitgeber willkürlich gewählt werden kann. Grundlage ist eine Vermutungsregelung. Zwar sieht der überarbeitete Entwurf weiterhin vor, dass Gewerkschaften und Zeitarbeitsverbände, abweichend von den dem Gesetz entsprechenden Normen, tarifliche Stufen für eine schrittweise Angleichung der Löhne vereinbaren können – der gesetzte Zeitrahmen von 15 Monaten erscheint jedoch beliebig gewählt.

Ähnliches gilt für die Höchstüberlassungsdauer: Alle Beschäftigungsverhältnisse, die über die 18 Monate hinausgehen, müssen in Tarifverträgen reguliert sein. Rehder warnt vor einer Überregulierung der Branche: „Wir sind bereits engmaschig vom Gesetzgeber normiert: Seien es nun die Einführung der Lohnuntergrenzen, der gesetzliche Mindestlohn oder die Einführung von Branchentarifen – weitere Maßnahmen sind nicht notwendig.“ Rehder verweist auch auf den Ethik-Kodex des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V., dem sein Unternehmen angehört. „Personaldienstleister sind vollwertige Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nach Tariflöhnen bezahlen. Der Gesetzentwurf erschwert die Zusammenarbeit von Unternehmen und Dienstleistern derart, dass letzten Endes die Konjunktur von ihm negativ beeinflusst wird“, so Rehder

Quelle: Borgmeier Public Relations

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