Zu einem erfolgreichen Unternehmen gehören zufriedene Mitarbeiter. Nur zufriedene Mitarbeiter bringen die Leistung, die von Ihnen gefordert wird. Nicht nur eine gute Bezahlung stellt die Zufriedenheit der Mitarbeiter sicher. Kleine Gesten, Anerkennung und Wertschätzung sind enorm wichtig. Sogenannte Mitarbeiter-Benefits eignen sich besonders gut für eine Mitarbeiterbindung.
Was sind Benefits und wer profitiert davon?
Das Wort Benefit heißt übersetzt Vorteil bzw. Vorzug. Im wirtschaftsrechtlichen Sinn sind dabei die Vorteile gemeint, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, zusätzlich zum Gehalt, bietet. Dabei handelt es sich um Leistungen, von denen beide Seiten profitieren. Benefits fördern die Motivation von Mitarbeitern und das wirkt sich wiederum auf die Produktivität im Unternehmen aus. Benefits für Mitarbeiter gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Zusatzleistungen in Form von Benefits sind größtenteils steuerfrei. Arbeitgeber sparen dadurch Lohnnebenkosten. Monatlichen Sachbezüge von bis zu 44,00 Euro pro Mitarbeiter sind nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei.
In welcher Form gibt es die Benefits?
Unternehmen stehen viele, zahlreiche, unterschiedliche Optionen zur Verfügung. Zu den typischen Benefits gehören beispielsweise Fort- und Weiterbildungsangebote sowie vermögenswirksame Leistungen oder eine betriebliche Altersvorsorge. Bei den Mitarbeitern gern gesehen sind aber auch Lunch-Gutscheine oder ein Benefit in Form von einem Tankgutschein. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio zu übernehmen beziehungsweise mitzufinanzieren. Denkbar wäre aber auch ein Firmenfahrrad-Leasing, denn nicht jeder Mitarbeiter besitzt ein Auto. Gerade im Innenstadtbereich bietet sich ein solches Benefit nahezu an. Doch wie schon erwähnt, gibt es dahingehend mittlerweile flexible Alternativen in Form von 44-EUR-Sachbezugskarten.
Was ist dabei zu beachten?
Wichtig bei der Umsetzung der Mitarbeiter-Benefits ist es, dass die Angebote auch den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entsprechen. Schließlich sollen ja beide Parteien davon profitieren. Was nützt dem Mitarbeiter ein Tankgutschein, wenn er kein Auto besitzt. Ebenso sinnlos ist es dem Mitarbeiter die Fitnessstudiogebühren zu bezahlen, wenn dieser ein absoluter Sportmuffel ist. Andersherum müssen die Sachleistungen auch zum Unternehmen beziehungsweise zur Philosophie passen. Attraktive Mitarbeiter-Benefits sind auch mit einem kleineren Budget möglich.