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Wo Urheberrechtsverletzungen für Unternehmen im Internet lauern Vorsicht Falle

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Bonn – Folgende Mail könnte Ihr Unternehmen schon morgen erreichen: „Wir haben festgestellt, dass Sie unsere Fotos und unseren Text ohne unsere Erlaubnis auf Ihrer Webseite sowie auf Ihrem Facebook-Account verwenden. Wir fordern Sie auf, die fälligen Lizenzgebühren in Höhe von x Euro für die kommerzielle Nutzung zu zahlen. Andernfalls werden wir strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten.“

Quellenangabe: "obs/DieRedaktion.de"
Quellenangabe: „obs/DieRedaktion.de“

So oder so ähnlich ergeht es Unternehmen immer häufiger. Denn das Internet und auch die Sozialen Netzwerke sind keine rechtsfreien Räume. Lizenz- und Urheberverletzungen werden in Deutschland mit hohen Strafen geahndet. Allzu schnell können Unternehmen in zahlreiche Fallen tappen – sei es mit der eigenen Webseite oder mit aus dem Netz „gezogenen“ Texten und Bildern.

Genau aus diesem Grund hat sich Deutschlands große Journalistenbörse DieRedaktion.de intensiv mit dieser Problematik und dem Urheberrecht beschäftigt. Denn auf DieRedaktion.de können Unternehmen nicht nur Ausschreibungen für journalistische Auftragsarbeiten einstellen, sondern auch aus über 17.000 bestehenden Artikeln den passenden Beitrag auswählen und dessen Nutzungsrecht für zum Beispiel eine Website erwerben. Das Lizenzmanagement ist dabei für das Unternehmen einfach und absolut rechtssicher.

Damit Sie mit Ihrem Online-Auftritt rechtssicher agieren können, hat DieRedaktion.de die sechs größten Urheberrechtsfallen im Internet zusammengestellt:

1. Urheberrecht beachten

Unternehmens-Webseiten oder auch Accounts in Social-Media-Netzwerken unterliegen dem Urheberrecht. Beim Erstellen der Homepage lässt man sich gerne von anderen gut gelungenen Sites inspirieren – vielleicht wagt der ein oder andere sogar, eine hervorragend passende Grafik oder ein Bild zu übernehmen. Vorsicht. Es gilt das Urheberrecht für viele Dinge wie zum Beispiel für Karten, grafische Gestaltungen, Filme oder Videos genauso wie für Bilder, aber auch Zeichnungen. Man sollte sich daher immer die Verwendungs- und Nutzungsrechte schriftlich einholen und im Fall kostenpflichtiger Copyrights die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegen Vergütung sichern. Achten Sie unbedingt auch auf eine mögliche zeitliche Befristung der Nutzungsrechte.

2. Änderungen schützen nicht

Fremdes Material darf auch dann nicht verwendet werden, wenn kleinere Änderungen wie beispielsweise ein Fotoausschnitt oder neue Überschriften von Texten vorgenommen werden. Das Urheberrecht schützt auch vor Übernahme mit Änderungen.

3. Auf das „Kleingedruckte“ achten

Manchmal wird im Internet ausdrücklich die Verwendung durch Übernahme gestattet. Das genügt nicht immer. Zum einen kann dieses bewilligte Nutzungsrecht zeitlich befristet sein – und wer erinnert sich schon nach zwei, drei Jahren an die Befristung? Zum anderen wird teilweise nur eine Verwendung „zum privaten Gebrauch“ eingeräumt – die Verwendung „zum gewerblichen Gebrauch“ ausdrücklich verboten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich immer die Übernahmerechte schriftlich bestätigen lassen.

4. Gutgläubiger Erwerb

Unternehmen können beispielsweise von Agenturen die Nutzungsrechte von Fotos oder Filmen erwerben. Es gibt aber dafür keinen „gutgläubigen Erwerb“. Besitzt die Agentur überhaupt die Rechte der Weitervermarktung und ist sie seriös? Denn wenn – auch versehentlich – die Agentur in Wahrheit an dem Material doch nicht die hinlänglich urheberrechtlichen Verbreitungsrechte besitzt, so haftet der Verwender gegenüber dem direkten Inhaber des Urheberrechts. Der Unternehmer kann in diesem Fall höchstens Schadenersatz vom Übermittler verlangen beziehungsweise einklagen.

5. Erlaubnis schriftlich einholen und Grenzen akzeptieren

Jeder Mensch hat das Recht auf das eigene Bild. Das heißt: Unternehmer müssen bei jeder öffentlichen Verwendung die Erlaubnis von Menschen, die auf Fotos oder in Filmen abgebildet werden, einholen. Ausnahmen gibt es nur bei den sogenannten Personen der Zeitgeschichte, bei Personen, die Teil einer öffentlichen Veranstaltung sind, oder jenen, die auf Fotos nur als Beiwerk erscheinen.

6. Geistiges Eigentum von Texten

Was für Fotos gilt, findet auch beim geschriebenen Wort Anwendung. Jeder Text ist urheberrechtlich geschützt. Das Motto „Copy & Paste“ von Texten oder Textteilen für die persönliche beziehungsweise kommerzielle Verwendung ist verboten. Eine optimale Lösung bietet DieRedaktion.de. Bei dieser Journalismusbörse können sich Unternehmer die Lizenz von qualifizierten Texten professioneller Journalisten zu fast jedem Thema und zu guten Konditionen sichern. Rechtssicher!

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