Köln – Sicherheit ist offenbar kein Kinderspiel: Obwohl vor allem in großen Städten mehr Wert auf die Kontrolle und Pflege von öffentlichen Spielplätzen gelegt wird, gibt es immer noch Sicherheitsdefizite. Zu dieser Einschätzung kommen die Fachleute von TÜV Rheinland, die jährlich über 1.500 Spielplätze in ganz Deutschland einer Kontrolle unterziehen. Größte Gefahren sind nach Auskunft der Fachleute Verschleiß an Spielgeräten, aber auch Verschmutzung und Vandalismus sowie die falsche Konstruktion von Spielgeräten.
„Bevor Eltern ihre Kleinen auf Klettergerüst und Rutsche lassen, sollten sie Spielgeräte und Untergrund selbst unter die Lupe nehmen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Geräte Mängel aufweisen“, sagt Berthold Tempel, Experte für die Sicherheit von Freizeit- und Spielanlagen bei TÜV Rheinland. Holz etwa wird durch die Beanspruchung und die Witterung oft in Mitleidenschaft gezogen. Pilzbefall, Moose und Flechten auf quer liegenden Hölzern wie Schaukel- oder Balancierbalken sind oft Zeichen einer zerstörten Holzstruktur. Von solchen Spielgeräten hält man Kinder besser fern.
Feuchtigkeit lässt auch Metallteile wie Schaukelketten oder Klettergerüste rosten und macht sie auf Dauer instabil. Am besten ist daher eine Funktionskontrolle. Tempel: „Die Eltern setzen sich erst selbst auf die Schaukel oder Wippe, bevor sich der Nachwuchs darauf austobt.“ Nach einem Sturm empfiehlt der Experte zudem einen Blick nach oben, besonders auf Spielplätzen mit Baumbewuchs. Sogenanntes „Totholz“, das abgebrochen in Baumkronen festhängt, kann später herunterfallen und Kinder verletzen. Der Boden eines Spielplatzes sollte zudem frei von Unrat, Ästen und Steinen sein.
Stellen Eltern auf einem Spielplatz Mängel fest, sollten sie den zuständigen Betreiber auf diese hinweisen. Die Telefonnummer des Betreibers sollte auf einem Schild auf dem Spielplatz angegeben sein, das meistens am Eingang des Spielplatzes zu finden ist. Einem Anruf sollte man immer gleich eine E-Mail oder einen Brief folgen lassen, um die Beschwerde schriftlich zu dokumentieren. Ist kein Kontakt angegeben, empfiehlt TÜV Rheinland, den Bürgermeister als obersten Dienstherren der Kommune anzusprechen.
Die Betreiber von Spielplätzen sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen und Wartungen vorzunehmen, wobei ein größerer Check sinnvollerweise zu Beginn des Frühjahrs ansteht.
Quelle: ots