Düsseldorf – Das Bundeskartellamt blendet die Schattenseiten seiner Bilanz 2014 aus. Die ökonomischen Auswirkungen der aktuellen Kartellamtspraxis auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes und auf damit verbundene Arbeitsplätze bleiben ausgeblendet.
Der Beitrag zum Bundeshaushalt und Rekordhöhe des verhängten Bußgelds werden als allein bestimmende Messgröße für den Erfolg der Behörde ausgegeben.
Das European Trust Institute kritisiert die aktuelle Praxis des Bundeskartellamts scharf. Entsprechend wird auch der vom Bundeskartellamt veröffentlichte Jahresrückblick 2014 negativ beurteilt, es werden zerstörerische Effekte, insbesondere beim deutschen Mittelstand, beobachtet.
In der Bilanz der Behörde wird als zentraler Kartellamtserfolg die eindrucksvolle Zahl von rund 1.010.000.000 Euro Bußgeldern hervorgehoben. Doch viele Bußgeldbescheide sind nicht rechtskräftig, in einem Großteil der Verfahren wurde Widerspruch eingelegt, die endgültige Bußgeldsumme ist somit noch offen.
Florian Hoffmann, Leiter des European Trust Institutes: „Das eine Behörde derart offensiv eine vorläufige Zahl publiziert, ist bemerkenswert. Hier steht die Selbstvermarktung im Vordergrund und das Bußgeldverfahren wird als Geschäftsmodell verfolgt – ohne Rücksicht auf ökonomische Konsequenzen.“
Aus Sicht des European Trust Institutes ist die Jahresbilanz des Bundeskartellamts keine ungetrübte Erfolgsgeschichte. Denn jenseits der Einnahmen für das Bundesfinanzministerium blendet die vorgestellte Bilanz die Schattenseiten des Kartellverfahrens aus.
Florian Hoffmann: „Immer mehr Unternehmen sehen das derzeitige Vorgehen des Kartellamts sehr kritisch. Beschuldigte fühlen sich durch so genannte Settlements durch das Bundeskartellamt erpresst.“ Die Forderungshöhe solcher Settlement-Zahlungen ist willkürlich und intransparent. Gelegentlich verdoppelt sich der Settlementvorschlag ohne konkrete Begründung, lediglich um Druck auszuüben. Im Ergebnis ist das erkennbar für Unternehmen existenzgefährdend. Den betroffenen Firmen wird vorab noch nicht einmal gesagt, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Der Untersuchungsstand wird verschwiegen – und erst im Nachhinein offengelegt.
Auch das Bußgeld-Verfahren selbst weist aus Sicht des European Trust Instituts deutliche prozessuale Mängel auf. Es gilt noch immer das Ordnungswidrigkeitenrecht, das kaum Rechtsschutz bietet, weil es den Gerichten erlaubt, ohne Begründung Zeugen- oder Beweisanträge abzuschmettern.
Dabei geht es hier nicht um so genannte Knöllchen für falsches Parken, sondern um immense Summen. Dass sich der Bußgeldrahmen dabei auch noch an der Vorgabe von zehn Prozent des Konzernumsatzes orientiert, ist realitätsfern und gefährdet ebenfalls Unternehmen in ihrer Existenz.
Beschuldigte sehen sich einer ungesetzlichen Willkür von Behörden ausgesetzt und haben keine Chance auf ein transparentes und faires Verfahren. Bußgelder erlässt das Bundeskartellamt als Exekutive und Judikative in Personalunion – und ist von der übergeordneten Behörde, dem Bundeswirtschaftsministerium, faktisch unabhängig, also ohne Kontrolle. Ein rechtsstaatlicher Prozess sieht nach dem Empfinden vieler Unternehmer anders aus. Tatsächlich betont der Präsident des Bundeskartellamts immer wieder, dass es ihm um Effizienz und Effektivität im behördlichen Verfahren geht, um zügig zu einem Abschluss zu kommen und um gerichtliche Verfahren zu vermeiden – zu Lasten der Unternehmen.
„Hier werden rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht eingehalten. Zudem haben Beschuldigte de facto keine Möglichkeit, ihre Unschuld zu beweisen. Bürokratie schlägt Rechtsstaatlichkeit. Da ist klar der Gesetzgeber gefordert und muss für eine Verfahrensänderung sorgen“, erklärt Florian Hoffmann weiter.
Mit den so genannten Sektoruntersuchungen hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt zuletzt ein weiteres Instrument in die Hand gegeben, um kontinuierlich die Wirtschaft unter Druck zu setzen. Dabei stehen insbesondere mittelständische Unternehmen in einem extrem harten internationalen Wettbewerb. „Durch die Fixierung des Bundeskartellamts auf Niedrigstpreise wird dabei ein ruinöser Preiskampf der Unternehmen befördert. Am Ende gewinnt die stärkste Kriegskasse und die Behörde befördert so die Monopolentwicklung der Wirtschaft – statt langfristig für fairen Wettbewerb zu sorgen, was eigentlich ihre Aufgabe wäre“, betont Florian Hoffmann.
Quelle: ots