Mit einer Anhängerkupplung wird auch ein sportlicher Zweisitzer zum Transportprofi. Vorausgesetzt, der Fahrer weiß mit dem Anhänger umzugehen. Das Fahren mit einem Anhänger im Schlepptau ist gewöhnungsbedürftig, denn das Fahrverhalten in Kurven und im Rückwärtsgang ändert sich. Außerdem tauchen einige rechtliche Fragen auf. Der folgende Beitrag informiert über die wichtigsten Tipps, gesetzlichen Regeln sind in aller Kürze erläutert.
Für ein zu transportierendes Gesamtgewicht bis 750 Kilogramm reicht der ungebremste Anhänger, ab dieser Schwelle braucht der Anhänger allerdings eine Bremsanlage. Das maximale Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger darf 3,5 Tonnen nicht übersteigen. Jeder Fahrer hat außerdem die im Fahrzeugschein hinterlegten Regeln zu beachten. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhänger beträgt 80 km/h, denn der Fahrer muss sich auf langsamere Beschleunigung, längere Bremswege und instabiles Verhalten bei starkem Seitenwind einstellen. Vorsicht und vorausschauendes Fahren ist geboten. Enge Kurven haben ihre Tücken und das Rückwärtsfahren will gelernt sein. Wer das erste Mal mit einem Anhänger unterwegs ist, sollte auf einem großflächigen Parkplatz die wichtigsten Fahrmanöver üben.
So verantwortlich wie er sich hinter dem Lenkrad verhält, so umsichtig sollte der Fahrer mit der Ladung umgehen. Es gilt, die Lasten richtig zu verteilen und loses Gepäck zu sichern. Wichtig ist, die Ladefläche komplett auszunutzen und keine Leerräume zu lassen, damit beim Bremsen die Ladung nicht rutschen kann. Im Zweifel sollten sämtliche zu transportierenden Gegenstände mit stabilen Gurten zuverlässig festgezurrt werden.
Wichtige Hinweise für den Gebrauch gibt jeder Verkäufer einer Anhängerkupplung. Ein führender Shop im Internet ist www.kupplung-ahk.com. Das Unternehmen bietet für alle Fahrzeugmarken Anhängerkupplungen und das entsprechende Zubehör. Auf www.kupplung-ahk.com findet sich jeder Käufer einer Anhängerkupplung gut zurecht und erhält für jedes Produkt die exakte Beschreibung sowie Gebrauchshinweise, die allen rechtlichen Vorschriften genügen.
Quelle: Offenes Presseportal