Krefeld (ots) – Die Ökostrom-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien wird sich 2014 erneut stark erhöhen. Dadurch gewinnen Blockheizkraftwerke (BHKWs) an Attraktivität. Die modernen Kompaktanlagen erzeugen Wärme und Strom gleichzeitig – und lassen sich mit effizientem Flüssiggas betreiben.
Zum 1. Januar 2014 müssen sich Verbraucher und viele Unternehmen in Deutschland auf höhere Strompreise einstellen. Denn die Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien steigt dann erneut. Lag sie bisher bei 5,27 Cent je Kilowattstunde, erhöht sie sich im nächsten Jahr auf 6,24 Cent. Noch nicht berücksichtigt ist dabei die Mehrwertsteuer, die noch gut einen weiteren Cent pro Kilowattstunde ausmacht. Auf ein Jahr gerechnet werden so zum Teil erhebliche Mehrkosten entstehen. So müssten ein Gewerbebetrieb oder ein Hotel mit einem Jahresverbrauch von 250.000 Kilowattstunden rund 2.400 Euro netto jährlich mehr aufwenden. Privathaushalte mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden werden 2014 etwa 40 Euro mehr zahlen.
Unabhängiger mit einem BHKW
Was viele Eigentümer und Unternehmer nicht wissen: Wer auf ein BHKW umsteigt, wird unabhängiger von der Preisentwicklung. Denn die innovativen Anlagen machen aus Stromverbrauchern Stromerzeuger. Die kompakten Kraftwerke, meist nicht größer als eine Kühltruhe, erzeugen nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) parallel Wärme und Strom. Den Kauf eines BHKW mit einer Leistung bis 20 kW fördert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einmaligen Investitionszuschüssen. Zudem profitieren BHKW-Besitzer von unterschiedlichen staatlichen Förderungen. Für jede erzeugte Kilowattstunde Strom zahlt der Staat einen KWK-Bonus von bis zu 5,41 Cent. Wer zudem nicht selbst benötigten Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält für jede Kilowattstunde eine Vergütung in Höhe des an der Strombörse in Leipzig ermittelten durchschnittlichen Quartalspreises. Aktuell liegt dieser bei 3,876 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Besitzer ihr BHKW zudem mit Flüssiggas antreiben, ergeben sich weitere finanzielle Vorteile. Denn der Brennstoff ist – für die Stromerzeugung genutzt – von der Energiesteuer befreit. Am Ende des Jahres erhalten BHKW-Betreiber daher je Kilogramm Flüssiggas 6,06 Cent Steuer vom regionalen Hauptzollamt zurück.
Vielseitiges Flüssiggas
BHKWs mit Flüssiggas zu betreiben hat weitere Vorteile: Der umweltschonende Energieträger emittiert bis zu 15 Prozent weniger CO2 als Heizöl. Hinzu kommt, dass bei seiner Verbrennung kaum Ruß und Asche und so gut wie kein Feinstaub entstehen. Dadurch ist der Wartungsaufwand vergleichsweise gering. Flüssiggas erfordert darüber hinaus keinen Anschluss ans Gasnetz und keinen Kellerraum. Der Brennstoff lässt sich problemlos in ober- oder unterirdischen Tanks außerhalb des Gebäudes lagern.