Köln – Autofahrer, die noch mit der orangefarbenen Prüfplakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) auf dem hinteren Kennzeichen unterwegs sind, müssen sich sputen. „Denn spätestens zum Jahresende verlieren diese Plaketten für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Ab 2014 sind nur noch die blauen (bis maximal Ende 2014), gelben (2015) und braunen (2016) Prüfsiegel gültig. Neufahrzeuge, die im kommenden Jahr zugelassen werden, erhalten eine rosa Plakette, die drei Jahre gültig sein wird. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung keine eigenständige Prüfung mehr, sondern in die Hauptuntersuchung integriert.
Aktion „Warten war gestern!“ mit Geld-zurück-Garantie
Für die Vorführung zur HU benötigen Auto- oder Motorradfahrer den alten Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Kunden können bundesweit online unter www.tuv.com/termin oder über die kostenfreie Hotline 0800 88 38 88 38 einen Termin für den Check bei der TÜV Rheinland-Prüfstelle in ihrer Nähe ausmachen. Wer dann länger als 15 Minuten warten muss, erhält im Rahmen der Aktion „Warten war gestern!“ sein Geld für die Hauptuntersuchung zurück.
Gefährdung des Versicherungsschutzes
Bei einer Überschreitung der HU datieren die TÜV Rheinland-Prüfingenieure seit 1. Juli 2012 den Termin zwar nicht mehr zurück, doch wer die HU-Frist überzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem riskieren Autofahrer, die mit abgelaufener Plakette einen Unfall verursachen, ihren Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann wegen Vertragsbruchs gegen den Fahrzeughalter Regressansprüche von bis zu 5.000 Euro stellen. „Bei der Voll- oder Teilkaskoversicherung kann der Versicherer unter Umständen die Schadensregulierung verweigern“, unterstreicht TÜV Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander.
Quelle: ots