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Kennzeichnung von Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln gefordert

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Hamburg – Aktuell berät die Verbraucherschutzministerkonferenz vom 14. bis 16. Mai in Rostock-Warnemünde über die Kennzeichnungspflicht von Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln, z. B. in Nudeln oder Mayonnaise. Dadurch sollen Verbraucher auf der Verpackung von Lebensmitteln erkennen können, welche Art von Eiern bei der Produktherstellung verwendet wurde. Dieses Thema wird derzeit auch in der breiten Öffentlichkeit diskutiert.

Quellenangabe: "obs/3 Glocken / Newlat GmbH"
Quellenangabe: „obs/3 Glocken / Newlat GmbH“

Als eine der ersten und größten deutschen Nudelmarken möchte die Nudelmacherei 3 GLOCKEN zum Vorstoß der Verbraucherschutzminister Stellung nehmen. Dazu Inge-Maren Risop, Marketingdirektorin bei 3 GLOCKEN: „3 GLOCKEN befürwortet den Vorschlag der Verbraucherschutzministerkonferenz. Wir setzen bereits seit Jahren Eier aus alternativen Haltungsformen ein und verzichten komplett auf Käfigeier. Für die Produkte unserer 3 GLOCKEN Gold-Ei Landnudeln werden sogar ausschließlich Freiland-Eier verwendet. Damit kommen wir einem klaren Verbraucherwunsch nach. Denn eine aktuelle forsa-Umfrage, die wir Anfang 2014 in Auftrag gegeben haben, zeigt, dass 58 % der Befragten bevorzugt Eiernudeln mit Eiern aus Freilandhaltung kaufen würden.“

Die freiwillige Kennzeichnung der Haltungsform auf den Produkten von 3 GLOCKEN wird bereits vorbereitet. Denn die forsa-Umfrage ergab auch, dass 74 % der Befragten eine Information über die Haltungsform auf verarbeiteten Lebensmitteln gut fänden.

Quellenangabe: "obs/3 Glocken / Newlat GmbH"
Quellenangabe: „obs/3 Glocken / Newlat GmbH“

Die Umstellung auf Freiland-Eier birgt einige Herausforderungen für Lebensmittelhersteller. Das Angebot an Freiland-Eiern ist weit geringer als die Nachfrage – die meisten Freiland-Eier gehen in den direkten Verkauf und werden als Frühstücksei verzehrt. Zudem müssen Prozesse in der Produktion angepasst und die um etwa 20 % höheren Kosten von Freiland-Eiern abgefedert werden.

Zum Hintergrund: Durch den aufgedruckten Erzeugercode ist es für Verbraucher leicht ersichtlich, woher die im Handel angebotenen losen Eier stammen. Die Kennzeichnung loser Eier ist verpflichtend und europaweit verbindlich geregelt. Für Eier in verarbeiteten Lebensmitteln besteht eine solche Kennzeichnungspflicht momentan noch nicht. Die Ergebnisse der aktuellen forsa-Umfrage der Nudelmacherei 3 GLOCKEN sowie die offenen Daten der passenden Infografik können beim Pressekontakt angefragt werden (Fotonachweis: 3 GLOCKEN).

Quelle: ots

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