Berlin – Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um 9,0 Prozent auf 31,4 Mrd. Euro angestiegen. Die Anzahl der auf GKV-Rezept abgegebenen Medikamente (mit Hilfsmitteln, Rezepturen, Nichtarzneimitteln) ist dagegen mit 747 Millionen fast konstant geblieben (+0,1 Prozent), ebenso wie das Honorarvolumen der Apotheken. Das ergeben Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Hauptursachen für den Ausgabenanstieg sind die gesetzliche Absenkung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel und der Einsatz innovativer Medikamente. Überraschend ist der Anstieg nicht: GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten in ihren Rahmenvorgaben für 2014 bereits einen Anstieg von 7,9 Prozent prognostiziert. Gleichzeitig sind Rekordeinsparungen durch Rabattverträge zu erwarten, die noch nicht in die Rechnung eingeflossen sind und das Jahresergebnis deutlich verbessern werden. Allein in den ersten drei Quartalen 2014 betrugen sie bereits mehr als 2,2 Mrd. Euro.
„Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Absenkung des Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel erklärt einen Teil des Ausgabenanstiegs für Arzneimittel“, sagte dazu der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. „Ein Faktor sind aber auch die Kosten innovativer Medikamente, z.B. für die Therapie von Hepatitis C. Der Zugang zu solchen Arzneimitteln kann für Patienten lebenswichtig sein und die Versorgungsqualität der Bevölkerung insgesamt verbessern. Die Frage nach einem angemessenen Preis für diese Präparate wird die Gesundheitspolitik aber sicher weiterhin beschäftigen. Jedes neue Medikament erfordert eine Einzelfallbetrachtung.“ Becker weiter: „Das Honorar für die Apotheken ist 2014 weitgehend konstant geblieben, weil auch die Zahl abgegebener Packungen nicht gestiegen ist. Allerdings hat der im August 2013 eingeführte Zuschlag für Notdienste 2014 erstmals eine ganzjährige Wirkung entfaltet. Er gibt vor allem Apotheken, die auf dem Land viele Notdienste leisten müssen, eine bessere Versorgungsperspektive.“
Zum Hintergrund: Laut § 3 Arzneimittelpreisverordnung werden 16 Cent zur Sicherstellung des Notdienstes aufgeschlagen, die der DAV-Notdienstfonds einzieht und ausschüttet; pro rezeptpflichtiger Packung wird ein Festzuschlag von 8,35 Euro zzgl. 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis erhoben. Die mehr als 20.000 Apotheken mit ihren 150.000 Beschäftigten erhalten somit insgesamt als Honorar etwa 16 Prozent (4,5 Mrd. Euro) der GKV-Arzneimittelausgaben, d.h. weniger als 3 Prozent der GKV-Gesamtausgaben.
Quelle: ots