Hamburg (ots) – Wenn ein Miterbe das Immobilieneigentum veräußern möchte oder auf die Auszahlung seines Erbanteils besteht, müssen Miterben ausbezahlen. Doch in dieser Situation verfügt nicht jeder über die erforderliche Liquidität. Ein Realkredit kann helfen, die Immobilie im Bestand zu halten.
Nicht immer sind sich Angehörige über den Umgang mit der geerbten Immobilie einig. Während der Bruder beispielsweise das Haus der Eltern behalten und selbst bewohnen möchte, hegt die Schwester Verkaufpläne, weil sie sich mit dem erzielten Erlös selbstständig machen möchte. Kommt keine Einigung zustande, verfügt Letztere über das Recht, sich aus der Erbengemeinschaft zu lösen und die Auszahlung ihres Anteils zu verlangen oder diesen zu verkaufen. Für so manchen Betroffenen stellt es eine große Herausforderung dar, wenn er die Hälfte des Immobilienwerts auszahlen muss. „Wer die erforderliche Summe nicht aufbringen kann, wird Schwierigkeiten haben, das Objekt zu halten. Wenn beide Parteien keine Einigung erzielen, kann der die Erbengemeinschaft verlassende Eigentümer jederzeit die Auseinandersetzung durch eine Zwangsversteigerung verlangen.“, warnt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.
Mithilfe einer passenden Immobilienfinanzierung lässt sich das Problem bewältigen. Wer die Immobilie zu maximal sechzig Prozent des Beleihungswertes beleiht, kann einen Realkredit aufnehmen. „Solche Darlehen sind mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Zum einen verlangen die Banken keine oder nur wenige Bonitätsnachweise und Angaben zur Vermögenssituation des Kreditnehmers, zum anderen sind Realkredite besonders zinsgünstig“, erläutert Experte Scharfenorth.
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