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89 Prozent der Unternehmen bieten weiterhin Homeoffice an

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Auch nach dem Wegfall der Homeoffice-Pflicht halten viele Unternehmen am Arbeiten von zu Hause aus fest. Unter den Mitarbeitenden ist das Modell ebenfalls weiterhin beliebt. Das zeigt eine Umfrage der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp unter ihren Mandantinnen und Mandanten.

Im April 2022 befragte Wittig Ünalp seine Mandantinnen und Mandanten online zu ihrem Umgang mit dem Homeoffice. Insgesamt 80 Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen nahmen an der Umfrage teil. Das Ergebnis: Rund 89 Prozent der befragten Unternehmen wollen weiterhin die Arbeit im Homeoffice ermöglichen. 11 Prozent bieten seit Wegfall der Homeoffice-Pflicht das Arbeiten von zu Hause nicht mehr an.

Umfang des Homeoffices unterschiedlich

Wie häufig Arbeitnehmende von zu Hause arbeiten dürfen, unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen: In 12 Prozent der Unternehmen ist wöchentlich bis zu ein Tag im Homeoffice erlaubt. 6 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Beschäftigten die Hälfte der Arbeitszeit im Homeoffice verbringen dürfen. 38 Prozent der Befragten sagten, der Umfang des Homeoffices sei von der zu verrichtenden Tätigkeit abhängig. Zudem haben viele Unternehmen Sonderregelungen getroffen: So erlauben einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice nur in bestimmten Situationen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein krankes Kind zu Hause betreut werden muss oder die Anreise zum Arbeitsort erschwert ist.

So reagieren die Angestellten

Bei den Mitarbeitenden ist das Homeoffice beliebt: Rund 14 Prozent der Unternehmen gaben an, dass alle ihre Beschäftigten das Angebot nutzen. Etwa ein Viertel der Befragten sagte, dass mehr als 50 Prozent ihrer Angestellten weiterhin von Hause zu arbeiten möchten. Bei 29 Prozent nimmt maximal die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Angebot wahr.

Nachteile des Homeoffice

Wittig Ünalp fragte auch nach den Gründen, die gegen das Homeoffice sprechen: Von den Unternehmen, die kein Homeoffice mehr anbieten, gaben 60 Prozent an, dass die zu verrichtenden Tätigkeiten dafür nicht geeignet seien. 23 Prozent der Befragten waren wiederum der Meinung, die Arbeitsergebnisse seien besser, wenn sich die Mitarbeitenden vor Ort befinden. Zudem wollen einige Unternehmen aus Gründen der Fairness zunächst auf die Möglichkeit des Homeoffices verzichten: Sie möchten erst alle Prozesse digitalisieren, damit möglichst viele Mitarbeitende von zu Hause aus arbeiten können.

Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sieht einen weiteren Nachteil: „Es gibt einige rechtliche Fallstricke, wenn Mitarbeitende außerhalb der Betriebsstätte arbeiten – insbesondere in Bezug auf die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Unternehmen, die flexible Arbeitsmodelle rechtssicher umsetzen möchten, sollten sich deshalb vorab anwaltlich beraten lassen.“

Quelle: Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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