Frankfurt – Während der ersten Wochen einer Ausbildung strömen ganz neue Aufgaben und Herausforderungen auf die Berufsanfänger ein. Die ungewohnten Eindrücke lassen den Kopf schwirren und kaum Raum für nüchterne Versicherungsentscheidungen. Viele schieben das Thema Berufsunfähigkeit auch deshalb weit von sich, weil es zu entfernt und abstrakt erscheint.
„Auch wenn Azubis noch nicht viel verdienen, sehr jung und in beruflicher Aufbruchstimmung sind, sollten sie das Risiko, berufsunfähig zu werden, frühzeitig absichern“, sagen die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). „Außerdem gilt gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Je jünger der Versicherte ist, desto günstiger sind in der Regel die monatlichen Beiträge.“
Verkanntes Risiko Berufsunfähigkeit
Rund 40 Prozent der heute 20-Jährigen werden nach aktuellen Prognosen von Statista im Laufe ihrer Karriere berufsunfähig. „Die Berufsunfähigkeit zählt zu den am meisten unterschätzten Risiken. Viele denken hier immer noch an die klassischen Arbeitsunfälle, dabei sind beispielsweise Depressionen, Burn-out oder Rücken- und Gelenkschmerzen viel häufigere Ursachen“, erklären die Vermögensberater der DVAG. Ein weit verbreiteter Irrtum ist auch, dass der Staat im Ernstfall finanziell einspringt. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer weder im eigenen noch einem beliebigen anderen Job mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Zudem fallen die Rentenzahlungen sehr gering aus. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen schützt vor Einkommensverlusten und sichert einen entsprechenden Lebensstandard.
Die DVAG gibt Tipps, worauf beim Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist:
1. Frühzeitig absichern
Je jünger Versicherte beim Einstieg in die Versicherung sind, desto günstiger fällt in der Regel der Versicherungsbeitrag aus. Denn mit zunehmendem Alter steigt oft die Anzahl der diagnostizierten Krankheiten. Sind Erkrankungen bereits vorhanden, gestaltet sich eine Absicherung generell deutlich schwieriger. Dennoch ist hier Ehrlichkeit ratsam: Denn wer bisherige Erkrankungen nicht korrekt angibt, riskiert seinen Versicherungsschutz.
2. Nachversicherungsgarantie
Wer diese mit abschließt, kann seinen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich aufstocken. Die Höhe des Versicherungsschutzes sollte jeweils an sich ändernde Lebens- und Finanzsituationen angeglichen werden.
3. Verzicht auf abstrakte Verweisungen
In diesem Fall kann der Versicherer die versicherte Person nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn der aktuelle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
4. „Sechs-Monate-Prognose“
Üblicherweise gilt jemand als berufsunfähig, der mindestens sechs Monate lang seinem Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht nachgehen kann. Bei einer vertraglich fixierten „Sechs-Monate-Prognose“ erfolgen die Rentenzahlungen bereits ab dem ersten Monat.
5. Nach Angeboten für junge Menschen fragen
Für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es spezielle Angebote, wie zum Beispiel das Paket YOUNG & LIFE der AachenMünchener für Menschen bis zum 27. Lebensjahr. Hiermit könnnen sich Berufsanfänger ihre Risikoabsicherung bedarfsgerecht, zeitlich flexibel und vergünstigt zusammenstellen und gleichzeitig Vermögen für später aufbauen.
Quelle: ots