Berlin (ots) – Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigt den Antrag der eROCKIT GmbH, Genussrechte anzubieten. Anleger ab einhundert Euro Investition erhalten 5,1% jährliche Zinsen – bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren.
Stefan Gulas, Erfinder und Geschäftsführer der eROCKIT GmbH: „Seit 2005 sind mein Team und ich Pioniere der E-Mobility-Branche. Das eROCKIT bedient dieses wachsende Marktsegment bestens – ähnlich wie Pioniere in anderen Industrien das demonstrieren. Die aktuelle Nachfrage aus China deutet auf weiteres Wachstum unseres Unternehmens hin. Dank der Bewilligung der BaFin können wir unsere Produktion und Expansion sichern. Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sein wollen.“
Initiator des Finanzierungsmodells und Handlungsbevollmächtigter Andy j. zur Wehme ergänzt:“Genussrechte sind sowohl für Kleinanleger als auch für größere Anleger interessant: Sie sind Vermögensrechte, ohne den Genussrechtsinhaber in die Haftung des Unternehmens zu setzen, da das Haftungsrisiko von Genussrechtsinhabern auf ihre gezeichnete Einlage begrenzt ist. Jeder Genussrechtsinhaber erzielt die Einkünfte aus Kapitalvermögen und kann die entsprechenden Sparerfreibeträge nutzen.“
Die Genussrechte sind ab sofort direkt über die eROCKIT GmbH als Emittent erwerbbar. So fallen keine Aufgelder an. Weitere Informationen unter:
oder genussrecht@erockit.net .
eROCKIT ist ein Human Hybrid der ErockIT GmbH. Das eROCKIT bietet eine neue Dimension der modernen, urbanen und nachhaltigen Mobilität. Das Prinzip des eROCKIT kombiniert die Bedienung eines Fahrrades mit der Leistung eines Motorrades. Die Multiplikation der eigenen Muskelkraft durch einen Elektromotor garantieren Fahrspaß und dabei schnelle sowie sichere urbane Mobilität ohne Abgase und Lärm für eine saubere Umwelt.
eROCKIT ist ein eingetragenes Warenzeichen der ErockIT GmbH. Human Hybrid ist ein eingetragenes Warenzeichen der ErockIT GmbH.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/104918/2229089/bafin-bewilligt-antrag-der-erockit-gmbh/api