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Wetterbedingungen und Arbeitsrecht: Wann Mitarbeiter auf Sicherheit setzen dürfen

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wann Wetterbedingungen so extrem sein können, dass ein Arbeitgeber die Anwesenheit seiner Mitarbeiter rechtlich nicht einfordern darf. Dabei stützen wir uns auf geltende Regelungen und geben praktische Tipps, wie Sie sich in solchen Situationen verhalten können.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Dienst am Arbeitsplatz zu leisten. Allerdings gibt es Ausnahmesituationen, in denen extreme Wetterbedingungen diese Pflicht aufheben können. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 275 vor, dass eine Leistung nicht erbracht werden muss, wenn sie unmöglich ist oder unzumutbare Risiken mit sich bringt. Hierunter fallen auch extrem widrige Wetterverhältnisse.

Unwetterwarnungen und deren Bedeutung

Behörden wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) geben Unwetterwarnungen heraus, die eine wichtige Rolle spielen. Eine Unwetterwarnung der höchsten Stufe (Gefahr extremer Unwetter) kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Hinweis darauf sein, dass das Erscheinen am Arbeitsplatz unzumutbar ist. In solchen Fällen steht die Sicherheit der Mitarbeiter im Vordergrund, und Arbeitgeber sollten alternative Arbeitsmodelle wie Homeoffice in Erwägung ziehen.

Starker Schneefall und Glätte

Bei starkem Schneefall und extremer Glätte kann die Sicherheit auf den Straßen erheblich gefährdet sein. Ist der öffentliche Nahverkehr eingestellt oder kommt es zu massiven Verkehrsbehinderungen, können Arbeitnehmer unter Umständen nicht sicher zur Arbeit gelangen. In solchen Fällen ist es ratsam, die Situation mit dem Arbeitgeber zu besprechen und ggf. auf Telearbeit umzusteigen.

Hitzewellen

Auch extreme Hitze kann ein Hemmnis für die Anwesenheitspflicht darstellen. Ab einer bestimmten Temperatur kann es für Mitarbeiter gefährlich werden, besonders bei Arbeiten im Freien oder in unklimatisierten Räumen. Arbeitgeber sind gemäß der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, für geeignete Maßnahmen zu sorgen, um gesundheitliche Gefahren abzuwenden. Dies könnte eine Anpassung der Arbeitszeiten oder verstärkte Pausenregelungen beinhalten.

Sturm und Orkanböen

Stürme und Orkanböen können zu erheblichen Gefahren durch umstürzende Bäume, herabfallende Gegenstände und Verkehrsbehinderungen führen. Eine Orkanwarnung des DWD stellt einen gewichtigen Grund dar, die Arbeitspflicht auszusetzen oder alternative Arbeitsmethoden zu erwägen.

Konkrete Handlungsschritte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  1. Informationen einholen: Informieren Sie sich regelmäßig über Wetterwarnungen und die aktuelle Lage.
  2. Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Arbeitsmodelle bei extremen Wetterbedingungen.
  3. Sicherheitsvorkehrungen treffen: Arbeitgeber sollten präventive Maßnahmen planen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
  4. Nachweispflichten: Dokumentieren Sie, wenn aufgrund von extremen Wetterbedingungen der Weg zur Arbeit nicht zumutbar ist (z.B. durch Unwetterwarnungen, Bilder von Verkehrsbehinderungen).

Fazit

Extreme Wetterbedingungen können die Anwesenheitspflicht von Arbeitnehmern aufheben, wenn sie eine erhebliche Gefahr darstellen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind gefordert, in solchen Situationen flexibel und verantwortungsvoll zu handeln. Durch klare Kommunikation und frühzeitige Planung lassen sich viele Probleme vermeiden, und die Sicherheit aller Beteiligten kann gewährleistet werden. Nutzen Sie die bestehenden Regelungen und Möglichkeiten, um auch in herausfordernden Zeiten handlungsfähig zu bleiben.

Quelle: ARKM Redaktion

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