Lahr (ots) – Anleger, die sich nicht auf die langjährige Abwicklung des CS Euroreal einlassen möchten, sollten sich einer Interessengemeinschaft anschließen.
Am 21.05.2012 wurde bekannt, dass der offene Immobilienfonds CS Euroreal den Testhandelstag nicht erfolgreich abschließen konnte und aufgelöst werden muss. Während der hierdurch erforderlichen Abwicklung werden die Immobilien des CS Euroreal veräußert.
Bereits am 07.05.2012 war der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Probehandelstag endgültig aufgelöst worden.
Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist trotz der Auflösung des CS Euroreal weiterhin möglich. Allerdings müssen Anleger mit Kursschwankungen und Verkaufsgebühren rechnen. Anleger, die eine Alternative zur Abwicklung und zum Börsenverkauf suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken. Es werden hunderte Anleger beraten und vertreten und dabei zahlreiche Prozesse geführt. Erste Erfolge liegen bereits vor bei offenen Immobilienfonds. Außerdem wurden zahlreiche Vergleiche geschlossen.
Des weiteren erhob die Anlegerkanzlei Dr. Stoll Kollegen bereits Schadensersatzklagen für Anleger des CS Euroreal vor Gericht, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien Beratern und Banken wie der Postbank. In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage widersprechen.
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Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/105254/2264423/cs-euroreal-fachanwalt-macht-schadensersatz-geltend-schutzgemeinschaft-der-anleger-beitreten/api