Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 53.666 Euro wird derzeit der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig. Somit trifft der Spitzensteuersatz Steuerpflichtige, die das 1,9-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Im Jahr 1965 lag der Wert beim 15-fachen.
Berlin – Die Deutschen halten mehrheitlich die derzeitige Einkommensgrenze, ab der der Spitzen-steuersatz fällig wird, für zu niedrig. In einer repräsentativen Umfrage des Meinungs-forschungsinstituts Kantar EMNID sagte fast jeder Zweite (48 Prozent), das der Spitzensteuersatz erst bei höheren Gehältern greifen solle. Ein Drittel (34 Prozent) hält die aktuelle Einkommensgrenze für angemessen. Lediglich sieben Prozent meinen, der Spitzensteuersatz solle bereits bei geringeren Gehältern gezahlt werden. Dieses Ergebnis zeigt sich sehr konstant in Ost und West, bei Alt und Jung, Männern wie Frauen.
Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Während die Beschäftigten sich ihre Lohnsteigerungen mit Fleiß und Leistung erarbeiten müssen, füllt sich die Staatskasse immer schneller, weil die Politik die Steuertarife seit Jahrzehnten nicht richtig an die Preissteigerung anpasst. Die Bürger haben ein sehr gutes Gespür für Gerechtigkeit und wissen, dass man inzwischen auch ohne Spitzengehalt zum Spitzensteuersatzzahler werden kann. Das sollte die nächste Bundesregierung korrigieren und sowohl untere und mittlere Einkommen durch die Abflachung der Tarife entlasten, als auch die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz spürbar anheben. Gerecht geht nur mit Marktwirtschaft.“