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Greenpeace Energy: Bundesregierung muss Mieterstromgesetz nachbessern

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Hamburg – Im Rahmen der Anhörung zum neuen Mieterstromgesetz fordert der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy die Bundesregierung auf, ein geplantes Gesetz zur Förderung von Mieterstromprojekten nachzubessern. So erlaubt der vorliegende Gesetzesentwurf keine finanzielle Unterstützung von so genannten Quartierslösungen, bei dem der genutzte Strom vom Dach eines Nachbarhauses kommt. „Dies beschränkt die großen Potenziale eines Mieterstromausbaus in Deutschland“, heißt es in einer Stellungnahme, die Greenpeace Energy im Rahmen der offiziellen Anhörung an das Bundeswirtschaftsministerium geschickt hat. Bereits Ende April soll das neue Mieterstromgesetz im Bundeskabinett beraten und noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.

Das Gesetz lässt sich nach Ansicht der Energiegenossenschaft in einem weiteren Punkt verbessern: Bislang werden Mieterstrommodelle gegenüber der Eigenversorgung – bei der Stromerzeuger und -verbraucher dieselbe Person sind – mit dem neuen Gesetz finanziell schlechter gestellt. Mieterstrommodelle erhalten zwar eine neue, direkte Förderung, die je nach Größe der genutzten Dach-Solaranlage variiert. Allerdings müssen von jeder überschüssigen Kilowattstunde, die Mieterstromprojekte in das allgemeine Stromnetz einspeisen, pauschal 8,5 Cent EEG-Vergütung abgezogen werden. Während also bei der Eigenversorgung nur 40 Prozent der EEG-Umlage vom Anlagenbetreiber zu zahlen sind, muss der Betreiber einer direktgeförderten Mieterstromanlage künftig umgerechnet bis zu 65 Prozent abführen. „Dieser höhere Abzug ist nicht plausibel. Damit verfehlt das Ministerium das Ziel, beide Erzeugungsmodelle gleichzustellen“, sagt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy.

Er fordert zudem, bereits bestehende Mieterstromprojekte in die künftige Fördermöglichkeit mit aufzunehmen: „Das würde die Leistung all jener Mieterstrom-Pioniere anerkennen, die sich unter meist unwirtschaftlichen Bedingungen für diese dezentrale und ökologisch sinnvolle Erzeugung eingesetzt haben“, so Keiffenheim. Bisher ist nur die finanzielle Unterstützung von Neuanlagen vorgesehen.

Nach Einschätzung der Energiegenossenschaft muss das Gesetz zudem an weiteren Stellen präzisiert werden, um rechtliche Klarheit für Teilnehmer an Mieterstrommodellen zu schaffen: „Es fehlen eindeutige Bemessungsgrundlagen für die Wohn- und Gewerbeanteile im Gebäude oder für das Preisverhältnis zum örtlichen Grundversorgertarif – beides ist aber Voraussetzung für eine Förderung von Mieterstrom“, sagt Keiffenheim, „hier sollte die Bundesregierung nachbessern.“

Grundsätzlich begrüßt auch Greenpeace Energy das Mieterstromgesetz trotz der Kritikpunkte als Schritt in die richtige Richtung, da es Mieterstrommodelle insgesamt erleichtert. Bisher waren diese Modelle wegen der Belastung durch die EEG-Umlage meist nicht wirtschaftlich. Der im Gesetz geplante neue Förderzuschlag kompensiert diese Hürde zumindest in Teilen.

Quelle: Greenpeace Energy eG

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