„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel die heutige Entscheidung der Bundesländer zur Grundsteuerreform. Es ist richtig und wichtig, die Immobilien neu zu bewerten! Denn die Grundsteuer basiert aktuell auf Werten aus dem Jahr 1964 (westdeutsche Bundesländer) bzw. 1935 (ostdeutsche Bundesländer). Aufgrund der alten Werte ist die Wertermittlung bei Neu- oder Ausbauten schwierig und für betroffene Steuerzahler nicht transparent.
Aber: Das von den Bundesländern jetzt vorgesehene Berechnungs-Modell hat aus BdSt-Sicht deutliche Schwächen! Denn auch hier müssen die Werte – vor allem für die aufstehenden Gebäude – kompliziert ermittelt werden. So sollen Faktoren wie Dachform, Unterkellerung und Alter von Gebäuden wichtige Merkmale für die neue Bewertung sein. „Das hätte man einfacher haben können“, kritisiert Holznagel. Im Vorfeld war über zahlreiche Reformmodelle diskutiert worden, die mit weniger aufwendig zu ermittelnden Daten eine gute Steuerbasis geboten hätten. „Unterm Strich dürfen Eigentümer und Mieter nicht durch höhere Grundsteuern belastet werden! Das Wohnen ist in Deutschland ohnehin schon teuer genug – dazu trägt der Staat durch Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und zahlreiche Bauvorschriften bei. Die Grundsteuerreform darf nicht dazu führen, dass die Bürger noch weiter belastet werden!“
Zum Hintergrund
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr beginnen. Rund 35 Millionen Grundstücke müssen neu bewertet werden. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Frühestens 2022 sollen die ersten Grundstückseigentümer neue Bewertungsbescheide erhalten. Tatsächlich gezahlt würde die Grundsteuer auf Basis der neuen Werte dann womöglich erst 2027. Es ist zu erwarten, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht noch mit dem geltenden Bewertungsrecht befassen wird, denn dem Gericht liegen mehrere Verfahren dazu vor.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.