Berlin – Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 mindestens 50 Prozent seines Strombedarfs mit Erneuerbaren Energien abzudecken. Damit die Energiewende jedoch gelingt, muss das Stromnetz ausgebaut werden. Im Netzentwicklungsplan (NEP) wird festgelegt, wo und wie viel. Der NEP für das Jahr 2024 wurde von der Bundesnetzagentur bereits bestätigt. Für den NEP 2025 hat die Öffentlichkeit noch bis zum 13. Dezember 2015 die Chance, Stellung zu nehmen. Worum es geht und was genau das bedeutet, erklärt Dr. Peter Ahmels, Leiter des Bürgerdialog Stromnetz.
Was ist der Netzentwicklungsplan (NEP) überhaupt?
Regelmäßig entwickeln Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einen sogenannten Szenariorahmen. Darin treffen sie Annahmen, wie und wo sich Stromerzeugung und -verbrauch in den kommenden Jahren entwickeln werden, wenn mehr und mehr Erneuerbare Energien im Netz sind. Auf dieser Grundlage berechnen die ÜNB anschließend, wo das Stromnetz verstärkt werden muss. Der NEP 2024 zeigt also die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen bis zum Jahr 2024 auf, um eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten. Mit Hilfe öffentlicher Konsultationen sowie unabhängiger, wissenschaftlicher Institute hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme überprüft. Dabei erreichen nicht alle Maßnahmen die erforderlichen Mindestkriterien. Danach bestätigt die BNetzA den NEP. Er bildet so – gemeinsam mit einem Umweltbericht der BNetzA – die Grundlage für das vom Bundestag zu verabschiedende Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG).
Welche Maßnahmen sind laut NEP bis 2024 notwendig?
63 der 92 vorgeschlagenen Maßnahmen wurden von der BNetzA als notwendig bestätigt. Danach müssen insgesamt 2.750 km Leitungen neu gebaut und weitere 3.050 km verstärkt oder durch andere technische Maßnahmen optimiert werden. Die meisten Maßnahmen waren bereits im letzten NEP enthalten. Dass es nun noch mehr geworden sind, liegt vor allem daran, dass die Menge der Erneuerbaren Energien immer weiter zunimmt.
Stehen die Trassenverläufe mit dem NEP 2024 nun fest?
Der NEP beinhaltet noch keine konkreten Trassenverläufe, sondern definiert nur die Anfangs- und Endpunkte von zukünftigen Leitungsverbindungen. Bei einer der großen Gleichstromverbindungen, dem sogenannten „Korridor D“ (Maßnahme D18), wurden im NEP 2024 neue Punkte definiert. Statt von Lauchstädt nach Meitingen soll die Leitung nun von Wolmirstedt nach Gundremmingen geführt werden. Die BNetzA vermerkt hier zusätzlich, dass aus netztechnischer Sicht auch der Endpunkt Isar/Landshut denkbar wäre. Die Entscheidung liegt nun beim Bundestag.
Wurden im NEP 2024 auch potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt untersucht?
Die potenziellen Umweltauswirkungen der einzelnen Projekte wurden im dazugehörigen Umweltbericht untersucht. Da aufgrund politischer Vorgaben die Erdverkabelung auf bestimmten Strecken einen höheren Anteil bekommen soll, wurden deren mögliche Auswirkungen zusätzlich überprüft, dies insbesondere bei den großen Nord-Süd-Korridoren „Suedlink“ und „Korridor D“.
Wurde die Öffentlichkeit einbezogen?
Einwände von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Vereinigungen und Trägern öffentlicher Belange wurden von der BNetzA sorgfältig und umfassend geprüft. Die eingereichten Stellungnahmen wurden somit bei der Bestätigung des NEP 2024 berücksichtigt und werden erstmalig auch in den jeweiligen Projektsteckbriefen aufgeführt und beantwortet. Auch Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen finden sich im genehmigten NEP.
Für den ersten Entwurf des NEP 2025 hat die Öffentlichkeit noch bis zum 13. Dezember 2015 Zeit, Stellung zu nehmen.
Welche Auswirkungen hat die Bestätigung des NEP 2024?
Auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom August 2014 (EEG 2014) und die Beschlüsse der Koalitionsspitzen vom Juli 2015 gingen in den genehmigten NEP 2024 ein. Ebenfalls Berücksichtigung fanden der Beschluss zu einem geringeren Offshore-Windkraft-Ausbau sowie eine Abschaltung von Windenergieanlagen an einigen Stunden im Jahr. Mit der Bestätigung des NEP 2024 können die weiteren Planungen der Netzbetreiber nun auf einer aktualisierten Grundlage erfolgen. Durch die transparente Darstellung und Beantwortung der Stellungnahmen seitens der BNetzA sind Entscheidungen leichter als bisher nachvollziehbar. Rechtssicher geplant werden kann aber erst, wenn die Maßnahmen des NEP auch in das BBPlG aufgenommen worden sind. Ein neues BBPlG tritt voraussichtlich 2016 in Kraft.
Quelle: ots