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Safe-Harbor-Abkommen ungültig: Whitepaper erläutert Hintergründe und empfiehlt Datenspeicherung in der EU

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Köln – Viele Unternehmen, die bis jetzt auf große Cloud-Service-Anbieter wie Amazon Web Services oder Google vertraut haben, sind durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober 2015 verunsichert. Durch dieses Urteil wurde das „Safe Harbor“-Datenschutzabkommen für ungültig erklärt. Das Abkommen aus dem Jahr 2000 berechtigte Unternehmen dazu, personenbezogene Daten aus EU-Ländern an Firmen in den USA zu übermitteln. Doch schürten nicht zuletzt die Enthüllungen von Edward Snowden vor zwei Jahren das Misstrauen gegen den Safe-Harbor-Pakt. Nun hat der EuGH entschieden, dass die Daten in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff durch US-Behörden geschützt sind und das Land eben keinen „sicheren Hafen“ bietet.

In einem exklusiven Whitepaper, das unter www.plusserver.com/datacenter zum Download zur Verfügung steht, hat Rechtsanwalt Dr. Thorsten Hennrich von der Kanzlei BMT die wichtigsten Fakten zur Entscheidung des EuGH zusammengefasst. Hennrich hat zum Thema Cloud Computing und Datenschutz an der Universität Passau promoviert. Das Fazit des Whitepapers: „Das Safe-Harbor-Urteil des EuGH ist für Unternehmen von Bedeutung, die (auch) auf US-amerikanische IT-Ressourcen zurückgreifen. […] Für Unternehmen ist das Safe-Harbor-Urteil hierbei ein weiterer Grund, verstärkt auf die Nutzung von Cloud-Ressourcen in der EU zu setzen.“

Bereits im März 2015 hatte Whistleblower Edward Snowden im Rahmen des Branchenevents WHD.global an die Hostinganbieter appelliert, dem Thema Datenschutz die höchste Priorität zu widmen. In seiner Live-Video-Keynote vertrat er einen klaren Standpunkt: „Ich denke, dass Provider, die jetzt damit anfangen, die Interessen ihrer Kunden zu wahren, einen Wettbewerbsvorteil haben werden – unabhängig von aktuellen Änderungen in der Rechtsprechung.“ Entsprechende Maßnahmen der Hoster dürften nun tatsächlich zu deren Vorteil ausfallen.

Quellenangabe: "obs/PlusServer GmbH/René Lamb | WHD.global 2015"
Quellenangabe: „obs/PlusServer GmbH/René Lamb | WHD.global 2015“

„Das Urteil hat das Thema Datenschutz erneut in den Fokus des Interesses gerückt und zwingt viele Unternehmen nun zum Handeln“, kommentiert Thomas Strohe, Geschäftsführer der PlusServer GmbH aus Köln, die Situation. „Auch wenn die meisten großen Cloud-Anbieter bereits über eigene Rechenzentren in Europa verfügen, drohen in den USA bereits neue Gesetze, welche den Datenschutz weiter beschneiden. Diese sollen es den Behörden gestatten, auch auf bei US-Unternehmen gespeicherte Daten zuzugreifen, wenn diese sich außerhalb der Vereinigten Staaten befinden“, fährt Strohe fort. „So erhält nicht nur der Speicherort der Daten, sondern auch das Herkunftsland des datenverarbeitenden Unternehmens erneut eine sehr hohe Relevanz bei der Entscheidung für einen Anbieter.“

„Als deutscher Managed-Hosting-Provider mit acht Rechenzentren in Deutschland können wir unseren Kunden garantieren, dass die strengen deutschen Datenschutzgesetze bei uns eingehalten werden“, erläutert PlusServer-CIO Thomas Noglik, in dessen Zuständigkeit auch das Thema Datenschutz fällt. „Wenn sich Unternehmen entscheiden, aufgrund des Urteils ihren Cloud-Anbieter zu wechseln, können wir diese auch im Hinblick auf den Migrationsaufwand beruhigen. Unsere erfahrenen Hosting- und Cloud-Experten planen gemeinsam mit dem Kunden seine Infrastruktur in unseren Rechenzentren und unterstützen ihn dabei, seine Daten ohne Ausfallzeiten zu migrieren.“

Quelle: ots

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