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Mindestlohn: Lockerungen zur Dokumentationspflicht unzureichend Freizeitparks fordern weitere Nachbesserungen

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Berlin – „Frau Nahles hat nicht gehalten, was sie vor einigen Wochen vollmundig versprochen hat“, sagt Klaus-Michael Machens, Präsident des Verbands Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. VDFU. „Zwar sind die Lockerungen der Dokumentationspflicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber Verbesserungen für die Freizeitparkbranche werden damit definitiv noch nicht erreicht.“

Die Korrekturen zur Dokumentationspflichtenverordnung sehen Lockerungen für Mitarbeiter mit einem monatlichen Einkommen von mindestens 2.000 Euro in den vergangenen 12 Monaten und für mitarbeitende Familienangehörige vor. Machens: „Diese Lockerungen schränken den bürokratischen Aufwand zumindest ein wenig ein. Saisonmitarbeiter bleiben davon aber ausgeschlossen.“ Freizeitparks führen überwiegend ein Saisongeschäft. Saisonmitarbeiter sind die tragenden Säulen dieser Branche. „Damit verweigert Frau Nahles den deutschen Freizeitparks die bürokratische Erleichterung“, so Machens weiter. Somit ändert sich für die Freizeitparks trotz Nachbesserungen kaum etwas. Auch das Versprechen, die Auftraggeberhaftung und das Arbeitszeitgesetz aufzuklären, hält Andrea Nahles nicht.

Quellenangabe: "obs/Bild: VDFU e.V."
Quellenangabe: „obs/Bild: VDFU e.V.“

„Bei den Nachbesserungen zur Dokumentationspflicht ist Frau Nahles den Weg des geringsten Widerstands gegangen. Die Verordnungen und vermeintlichen Korrekturen sind nicht durchdacht und gehen nach wie vor an der unternehmerischen Wirklichkeit vorbei. Die Freizeitparks stellen sich deshalb weiterhin entschieden gegen den ausufernden Bürokratiewahn“, so Machens.

Der VDFU fordert deshalb, den Bürokratieaufwand weiter zu verringern.

  • Die Einkommensgrenze von 2.000 Euro monatlich, bis zu der die Arbeitszeit zu dokumentieren ist, muss auch für Saisonkräfte gelten.
  • Die Arbeitszeit im Freizeitpark wird durch die Besucher bestimmt und nicht durch die Stechuhr. Die tägliche Arbeitszeit muss deshalb von Fall zu Fall über 10 Stunden hinaus ausgedehnt werden können.
  • Bezüglich der Auftraggeberhaftung muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Sie darf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit greifen.

Der VDFU erwartet weitere Nachbesserungen und handhabbare Lösungen. Die Politik muss sich an der unternehmerischen Wirklichkeit in Deutschland orientieren.

Quelle: ots

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