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Weltweit mobil bleiben

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Bedarfsgerechter Kfz-Schutz für die Urlaubsreise

Autoversicherung ist nicht gleich Autoversicherung – mit ein wenig Geschick lässt sich hier viel Geld sparen. Deshalb lohnt es sich für Kfz-Besitzer, die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter genau zu vergleichen. Vorteilhaft sind beispielsweise maßgeschneiderte Kfz-Policen, bei denen Versicherungsnehmer nur für die Leistungen zahlen, die sie auch benötigen. Gerade für die anstehende Ferienzeit empfiehlt sich eine Absicherung für Schäden, die im Ausland entstehen, wie sie etwa das Modul KaskoMobil der Volkswagen AutoVersicherung bietet.

KaskoMobil sichert effektiv ab

Dem aktuellen „Reise-Monitor 2015“ des ADAC zufolge wollen auch in diesem Jahr viele Deutsche mit dem Auto in die Ferien starten oder am Urlaubsort einen Mietwagen nutzen. „Urlauber fahren mit KaskoMobil besonders gut, denn sie bleiben bei einem Schadenfall schnell und unkompliziert mobil“, betont Stefan Voges-Staude von Volkswagen Financial Services. Etwa durch die sogenannte Mallorca-Deckung: Nutzt man im Ausland einen Leihwagen, dann gelten die Versicherungsregeln des jeweiligen Landes. Meist sind hier die Versicherungssummen allerdings niedriger als in Deutschland. Schnell fallen im Schadenfall hohe Kosten an, die der Unfallverursacher aus eigener Tasche zahlen muss. Das Modul gleicht diese Differenz aus. Hilfreich ist auch der integrierte Autoschutzbrief, denn Reisende erhalten im Falle einer Panne schnelle Hilfe vor Ort. Darüber hinaus werden auch die Kosten für den Abschleppdienst erstattet. Und ist man weiter als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt, werden auch der Rücktransport des Fahrzeugs und die Übernachtungskosten oder die Kosten für einen Leihwagen übernommen.

Deutscher Standard auch im Ausland

Ein zusätzliches Element dieses Moduls ist der Ausland-Schadenschutz. Er tritt dann in Kraft, wenn Reisende im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Die Schadenregulierung mit dem ausländischen Versicherer wird übernommen und Schadenersatzausfälle werden nach deutschem Recht und dem Standard des deutschen Herstellers ausgeglichen. Und zwar auch dann, wenn der Unfallgegner keine Haftpflichtversicherung besitzt. Haben Urlaubsreisende neben dem Modul „KaskoMobil“ auch die Vollkasko abgeschlossen, dann übernimmt die Auto-Versicherung im Vollkaskoschadenfall auch die Kosten für einen Mietwagen. Und zwar so lange, bis die Reparaturen am Fahrzeug vollständig abgeschlossen sind.

Quelle: Djd

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