Berlin – Trotz sinkender Zahlen bei den Arbeitsunfällen „ist jeder Unfall einer zu viel“. Der Schlüssel für eine weitere Senkung der Arbeitsunfälle liege in der engen Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, der Unfallversicherung, den Sozialpartnern und der Krankenversicherung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das sagte Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) kürzlich in einem Interview mit „BG BAU aktuell“, dem soeben erschienenen Unternehmermagazin der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Ein wichtiges Mittel auch der Prävention sei zudem die Haftung der Generalunternehmer für Nachunternehmer. Für den wirksamen Einsatz dieses Instruments „verdient die BG BAU Anerkennung“, so Nahles.
„Mit der GDA verfolgen wir eine neue Präventionskultur im betrieblichen Arbeitsschutz“, sagte Nahles. Das Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen aller für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe. Mit ihren Instrumenten, wie gemeinsamen Leitlinien zum planvollen Handeln und einem wirkungsvollen Daten- und Informationsaustausch, sollen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen wesentlich verbessert werden.
Präventive Wirkung zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie in diesem Zusammenhang auch zur Unfallverhütung hat zudem die Haftung der Generalunternehmer für die von ihnen beauftragten Nachunternehmen. Für viele EU-Länder gilt die uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit und volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Doch darf darunter nicht die Arbeitssicherheit leiden. Deren geltende Regeln sind in vollem Umfang zu beachten. Baustellen werden prinzipiell von Generalunternehmern eröffnet und Gefahrenlagen dadurch potenziell hervorgerufen.
Von der allgemeinen Aufsichtspflicht sind die Generalunternehmer auch dann nicht befreit, wenn sie Sicherungspflichten auf Mitarbeiter übertragen oder Subunternehmen in ihrem Auftrag tätig werden. Wie die Bundesministerin hervorhob, hat „der Generalunternehmer dafür zu sorgen, dass der Nachunternehmer seinen sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Ich weiß sehr wohl, dass die BG BAU dieses Instrument konsequent und wirksam einsetzt.“
Nachdrücklich betonte Andrea Nahles außerdem, wie wichtig es ist, psychische Belastungen stärker bei den Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen: „Die Klarstellungen im Arbeitsschutzgesetz lassen keinen Zweifel mehr daran, dass der Gesundheitsbegriff die psychische Gesundheit ebenso umfasst wie die physische. Wenn im Moment nur bei 20 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen psychische Belastungen einfließen, ist das viel zu wenig“, sagte sie. Das müsse ins Bewusstsein der Betriebe gerückt werden. „Arbeitgeber tragen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch in diesem Bereich eine besondere Verantwortung“, so Nahles.
Neben den Vorschriften seien allerdings immer auch Initiativen notwendig, wie das Arbeitsprogramm „Psyche“ der GDA oder das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) beschlossene gemeinsame Grundverständnis zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt.
Quelle:(ots)