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Neue App: Mit „Manko“ gegen Wohnungsmängel

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Hamburg – Neue App: Mit „Manko“ gegen Wohnungsmängel

Mit Manko steht ab sofort eine komfortable und zeitsparende Full-Service-App rund um das Thema Mietmängel zur Verfügung. Die neuartige Smart-phone-Anwendung führt Nutzer in 15 Minuten zur juristisch korrekten Anzeige von Wohnungsschäden und Mietminderungsansprüchen.

Quellenangabe: "obs/Appteilung Zwei: Mobile Anwendungen GmbH & Co. KG"
Quellenangabe: „obs/Appteilung Zwei: Mobile Anwendungen GmbH & Co. KG“

Das Hamburger Unternehmen Appteilung2 launcht mit der App Manko ein Selbsthilfe-Tool für Mieter, die ihre Wohnungen aufgrund von Mängeln wie etwa Schimmelbefall, Heizungsausfall oder Baulärm nur eingeschränkt nutzen können. Die innovative Smartphone-App für iPhone und Android stellt ein intelligentes Fragemenü bereit, über das sich Mängel schnell erfassen und Beweise einfach erstellen lassen. Für Anwender besteht zusätzlich die Option, einen möglichen Mietminderungsanspruch zu prüfen. Sowohl für die vollständige Erstanzeige eines Mangels als auch für die qualifizierte Forderung einer Mietminderung erstellt Manko professionelle Anschreiben. Darüber hinaus hat der Nutzer die Möglichkeit, das Anschreiben unmittelbar auf dem Touchscreen zu unterschreiben und direkt aus dem Mobiltelefon als klassischen Brief an die Postadresse des Vermieters zu versenden. Die bundesweite Zustellung übernimmt die PIN Mail AG aus Berlin. Der Versand per E-Mail oder der Selbstausdruck kann ebenfalls vorgenommen werden. Manko ermöglicht mit diesen Funktionen eine schnelle, unkomplizierte und professionelle Reaktion auf Mietmängel.

Vermieter bei Mängeln informieren

Viele Wohnungsmängel werden dem Vermieter gar nicht angezeigt – zu groß sind die Hürden: eine überwältigende Informationsflut im Buchhandel und Internet, der hohe Zeitaufwand oder die Kosten für eine Beratung durch Anwalt oder Mieterverein. Manko bietet hier eine moderne Lösung. Anhand einfacher Fragen wie z.B. „Welcher Bereich ist betroffen?“ oder „Was genau ist das Problem?“ wird der Nutzer durch ein elektronisches Menü geführt. Über 150 verschiedene Mangelarten sind in Manko hinterlegt und können auf diese Weise genau bestimmt werden. Für alle Fragen stehen übersichtliche Auswahlmenüs zur Verfügung. Besondere Fachkenntnisse oder das aufwendige Schreiben eigener Texte durch den Anwender sind nicht erforderlich. Im zweiten Schritt verwenden Anwender die Smartphone-Kamera, um Beweise zu sichern. Zusätzlich können sie die Fotos innerhalb der App am Touchscreen markieren und kommentieren. Auch Zeugen können angegeben werden, die den Mangel bestätigen. Auf Basis dieser Informationen erstellt Manko ein Anschreiben an den Vermieter, das auch eine angemessene Frist zur Beseitigung des Schadens benennt. Die schriftliche Information des Vermieters ist schon deshalb anzuraten, weil sich Mieter schadenersatzpflichtig machen können, wenn sie aufgetretene Schäden an der Wohnung nicht rechtzeitig melden.

Mietminderung prüfen

Sobald der Vermieter mittels einer Mangelanzeige informiert wurde, können Mieter ihre monatlichen Mietzahlungen in angemessener Höhe reduzieren – vorausgesetzt, sie haben den Schaden nicht selbst verursacht. Mit Manko haben Nutzer die Möglichkeit, auf einfache Weise zu prüfen, ob und in welcher Höhe sie begründet eine Mietminderung fordern können. Aus einer umfangreichen Urteilsdatenbank ermittelt die Smartphone-Anwendung Situationen, die dem vorliegenden Mangel ähneln. Bei den Gerichtsentscheidungen handelt es sich um einschlägige Urteile zur Mietminderung, die im Rahmen der Update-Funktion regelmäßig aktualisiert werden. Die zugrunde liegenden Sachverhalte wurden dabei in einfachen Worten zusammengefasst. Der Mieter muss sich nicht selbst durch Urteilsdatenbanken mit sperrigen juristischen Formulierungen arbeiten, diese Aufgabe übernimmt Manko für ihn. Der Nutzer wählt nun die Situation, die der seinen am nächsten kommt und verwendet dieses Urteil als Referenz für seine Mietminderung. Manko berechnet dann die Höhe der Minderung auf den Tag genau und nimmt diese zusammen mit der Urteilsreferenz automatisch in die Mangelanzeige auf. So verleiht der Anwender seinem Schreiben einen professionellen Charakter, und der Vermieter weiß, auf welches Urteil der Mieter seine Forderungen stützt.

Quelle: ots

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